Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) – Zusammenfassung
RA und Notar Krau
Das am 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) bringt umfassende Reformen, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Personenhandelsgesellschaften.
Neuerungen und Auswirkungen des MoPeG:
Fazit:
Das MoPeG bringt klare gesetzliche Regelungen und neue Gestaltungsmöglichkeiten, die für bestehende und neu zu gründende Personengesellschaften relevant sind.
Es ist ratsam, bestehende Gesellschaftsverträge zu überprüfen und anzupassen, um die neuen gesetzlichen Regelungen optimal zu nutzen.
Besonders die Eintragung in das Gesellschaftsregister bietet viele Vorteile und sollte in Erwägung gezogen werden.