Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer – BFH II R 34/18
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Fall II R 34/18 über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer zu entscheiden.
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte seinen Bruder als Alleinerben und Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Der Kläger und seine Schwestern waren als Vermächtnisnehmer eingesetzt und sollten u.a. ein Grundstück erhalten.
Das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert für die Erbschaftsteuer fest und erließ separate Bescheide für den Erben und die Vermächtnisnehmer.
Der Kläger legte gegen den Bescheid Einspruch ein, der vom Finanzamt als unzulässig zurückgewiesen wurde.
Das Finanzgericht gab der Klage statt, da der Bescheid an den Kläger als Vermächtnisnehmer und nicht an den Erben als den eigentlich Verpflichteten gerichtet war.
Entscheidung:
Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab.
Er entschied, dass ein eigenständiger Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert gegenüber einem Vermächtnisnehmer zwar fehlerhaft, aber nicht unwirksam ist.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des BFH verdeutlicht, dass Vermächtnisnehmer am Feststellungsverfahren zur Bewertung von Grundstücken zu beteiligen sind,
auch wenn sie nicht die eigentlichen Inhaltsadressaten des Bescheids sind.
Ein fehlerhafter Bescheid ist nicht automatisch unwirksam, sondern kann in Bestandskraft erwachsen.
Zusatzinformationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.