Grenzen der Bindungswirkung wirtschaftlich nachteiliger Weisungen von GmbH-Gesellschaftern an deren Geschäftsführer – OLG Frankfurt 24 U 88/95
Sachverhalt:
Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH.
Die Alleingesellschafterin wies ihn an, eine Vertragsänderung zu unterzeichnen, die zu einer Verringerung der Einnahmen der GmbH geführt hätte.
Der Kläger weigerte sich, da er die Weisung für wirtschaftlich nachteilig hielt.
Die Alleingesellschafterin kündigte daraufhin das Anstellungsverhältnis fristlos.
Entscheidung des OLG Frankfurt:
Das OLG Frankfurt änderte das Urteil des Landgerichts Darmstadt ab und wies die Klage des Klägers ab. Die fristlose Kündigung war wirksam.
Begründung:
Das OLG Frankfurt führte aus, dass die Gesellschafter einer GmbH ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber dem Geschäftsführer haben.
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, Weisungen zu befolgen, auch wenn er sie für wirtschaftlich nachteilig hält.
Zentrale Argumente des Gerichts:
Fazit:
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die fristlose Kündigung des Klägers wirksam war.
Die Entscheidung verdeutlicht die weitreichenden Befugnisse der Gesellschafter einer GmbH gegenüber dem Geschäftsführer.
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