Grundbuch berichtigt nach dem Tod eines GbR Gesellschafters – KG 1 W 35/20

Oktober 11, 2020

Grundbuch berichtigt nach dem Tod eines GbR Gesellschafters – KG 1 W 35/20

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund und Bedeutung des Falls
    • Überblick über die Problematik der Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters
  2. Sachverhalt
    • Darstellung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter
    • Ereignisse und rechtliche Schritte nach dem Tod der Gesellschafter zu f) und g)
    • Antrag auf Grundbuchberichtigung und Zwischenverfügung des Grundbuchamts
  3. Rechtliche Grundlagen
    • Gesetzliche Grundlagen zur Grundbuchberichtigung
    • Relevante Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Grundbuchordnung (GBO)
    • Vorherige Rechtsprechung des Kammergerichts und anderer Gerichte
  4. Argumentation und Entscheidung des Kammergerichts
    • Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde
    • Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis gemäß § 22 GBO
    • Bedeutung des Gesellschaftsvertrags und der Nachfolgeregelungen
  5. Bewilligungs- und Nachweiserfordernisse
    • Notwendigkeit einer Berichtigungsbewilligung nach § 19 GBO
    • Formvorschriften gemäß § 29 GBO
    • Unterschiede zwischen privatschriftlichen Erklärungen und notariellen Bewilligungen
  6. Einzelheiten zur Berichtigungsbewilligung
    • Rolle der Erben und weiteren Gesellschafter bei der Bewilligung
    • Nachweis der Erbfolge und Darstellung des Lebenssachverhalts
    • Bedeutung der notariellen Beglaubigung und Beurkundung
  7. Auswirkungen auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Rechtsfolgen der Löschung eines Gesellschafters
    • Bedeutung der Buchposition und deren Übertragung auf die Erben
    • Konkrete Anforderungen an die Eintragung im Grundbuch
  8. Sonderfälle und Ausnahmen
    • Umgang mit der rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel
    • Besonderheiten bei Publikumsgesellschaften
    • Fälle, in denen Nachweiserleichterungen möglich sind
  9. Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Gerichts
    • Zusammenfassung der rechtlichen Ausführungen
    • Hinweise des Senats zur weiteren Vorgehensweise
    • Notwendige Schritte zur korrekten Grundbuchberichtigung
  10. Kostenentscheidung und Rechtsbeschwerde
    • Kostentragungspflicht der Beteiligten gemäß § 22 GNotKG
    • Gründe für die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
    • Bedeutung der Entscheidung für zukünftige Fälle

Grundbuch berichtigt nach dem Tod eines GbR Gesellschafters – KG 1 W 35/20

Sachverhalt:

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) war im Grundbuch mit acht Gesellschaftern eingetragen.

Zwei der Gesellschafter verstarben.

Die GbR beantragte die Löschung der verstorbenen Gesellschafter im Grundbuch und legte u.a. Erbscheine und einen Gesellschaftsvertrag vor.

Das Grundbuchamt verlangte die Vorlage von Berichtigungsbewilligungen der Erben und weiterer Unterlagen.

Problematik:

  • Nachweis der Rechtsnachfolge: Fraglich war, ob die GbR die Rechtsnachfolge der verstorbenen Gesellschafter ausreichend nachgewiesen hatte.
  • Berichtigungsbewilligung: Zu klären war, ob die Erben der verstorbenen Gesellschafter die Grundbuchberichtigung bewilligen mussten.
  • Form der Bewilligung: Weiterhin war zu prüfen, ob die Bewilligung in der Form des § 29 GBO erfolgen musste.

Grundbuch berichtigt nach dem Tod eines GbR Gesellschafters – KG 1 W 35/20

Entscheidung des KG Berlin:

Das KG Berlin hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf.

Die GbR hatte die Rechtsnachfolge der verstorbenen Gesellschafter ausreichend nachgewiesen.

Die Erben mussten die Grundbuchberichtigung bewilligen, die Bewilligung musste jedoch nicht in der Form des § 29 GBO erfolgen.

Begründung:

  • Unrichtigkeitsnachweis: Der Gesellschaftsvertrag reichte nicht aus, um die Rechtsnachfolge der verstorbenen Gesellschafter nachzuweisen, da er möglicherweise geändert worden war.
  • Berichtigungsbewilligung: Die Erben der verstorbenen Gesellschafter mussten die Grundbuchberichtigung bewilligen, da die Buchposition des Verstorbenen auf die Erben übergeht.
  • Form der Bewilligung: Die Bewilligung musste nicht in der Form des § 29 GBO erfolgen, da die GbR die Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht formgerecht nachweisen konnte.
  • Schlüssige Darlegung: Es genügte eine schlüssige Darlegung der Unrichtigkeit des Grundbuchs in der Bewilligungserklärung.
  • Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel: Die sog. rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ist eine Anteilsübertragung unter Lebenden und steht dem Übergang der Buchposition auf den Erben nicht entgegen.
  • Keine Notwendigkeit der Bewilligung durch weitere Gesellschafter: Für die Löschung eines verstorbenen Gesellschafters ist keine Bewilligung der weiteren Gesellschafter erforderlich.
  • Rechtsfähigkeit der GbR: Die Rechtsfähigkeit der GbR ist nur für die Frage der Bewilligung durch die weiteren Gesellschafter relevant.

Grundbuch berichtigt nach dem Tod eines GbR Gesellschafters – KG 1 W 35/20

Wesentliche Aussagen des Beschlusses:

  • Grundbuchberichtigung: Nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters kann das Grundbuch auf Bewilligung seiner Erben berichtigt werden.
  • Unrichtigkeitsnachweis: Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs muss in der Form des § 29 GBO erfolgen.
  • Berichtigungsbewilligung: Die Erben des verstorbenen Gesellschafters müssen die Grundbuchberichtigung bewilligen.
  • Form der Bewilligung: Die Bewilligung muss nicht in der Form des § 29 GBO erfolgen, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht formgerecht nachgewiesen werden kann.

Bedeutung für die Praxis:

Der Beschluss klärt die Anforderungen an die Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters.

Er zeigt auf, dass die Erben die Berichtigung bewilligen müssen und dass die Bewilligung nicht in der Form des § 29 GBO erfolgen muss,

wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht formgerecht nachgewiesen werden kann.

RA und Notar Krau

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