OLG Hamm I-15 W 442/10

August 28, 2021

Grundbuch Übertragung an GbR mit noch minderjährigen Gesellschaftern – OLG Hamm I-15 W 442/10

RA und Notar Krau

Tenor:

Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts wird in Bezug auf die Beanstandungspunkte 1) und 2) aufgehoben.

Hintergrund:

Eine Großmutter übertrug ein Grundstück an eine BGB-Gesellschaft, deren Gesellschafter ihre minderjährigen Enkelkinder sind.

Das Grundbuchamt forderte weitere Nachweise zum Bestand der Gesellschaft und zur Vertretungsberechtigung.

Der Notar antwortete, dass die Gesellschaft in der notariellen Urkunde gegründet wurde und die Vertretung gesetzlich geregelt sei.

Das Grundbuchamt verlangte daraufhin, dass die gesetzlichen Vertreter der Gesellschafter die Erklärungen bestätigen.

Gegen diese Zwischenverfügung legten die Beteiligten Beschwerde ein.

Entscheidungsgründe:

Grundbuch Übertragung an GbR mit noch minderjährigen Gesellschaftern – OLG Hamm I-15 W 442/10

  • Zuständigkeit: Das Oberlandesgericht Hamm ist zuständig, da das Verfahren nach dem 31.08.2009 eingeleitet wurde.

  • Zulässigkeit der Beschwerde: Die Beschwerde ist zulässig, da sie sich gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes richtet und die Beteiligten beschwerdebefugt sind.

  • Prüfung der Beanstandungspunkte 1) und 2):

    • Nachweis der Gesellschaft und Vertretungsberechtigung:
      • Gemäß § 29 Abs. 1 GBO ist der Nachweis der Gesellschaft, ihrer Identität und der Vertretungsberechtigung in der Form einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde erforderlich.
      • Dieser Nachweis wurde durch den notariellen Vertrag erbracht, da die Gesellschaft in der Urkunde selbst gegründet wurde.
      • Die Formulierung „Verkauf an die Käufer als Gesellschafter bürgerlichen Rechts“ zeigt, dass die Gesellschaft das Eigentum erwerben soll.
      • Die Gründung der Gesellschaft innerhalb der Beurkundung ist ausreichend nachgewiesen.
      • Die Vertretungsberechtigung ergibt sich aus dem Gesetz (§ 709 Abs. 1 BGB), da keine besondere Regelung getroffen wurde.

Grundbuch Übertragung an GbR mit noch minderjährigen Gesellschaftern – OLG Hamm I-15 W 442/10

  • Schlussfolgerungen und Entscheidung:

    • Die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes wird in Bezug auf die Beanstandungspunkte 1) und 2) aufgehoben.
    • Das Grundbuchamt muss nun über den Eintragungsantrag entscheiden, wobei weitere Punkte (z.B. familiengerichtliche Genehmigung) zu prüfen sind.

Zusätzliche Informationen:

  • Wertfestsetzung: Eine Wertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren ist aufgrund des Erfolgs des Rechtsmittels nicht erforderlich.
  • Bedeutung des Urteils: Das Urteil verdeutlicht die Anforderungen an den Nachweis der Existenz und Vertretungsberechtigung einer GbR bei Grundstücksübertragungen. Es zeigt auch, dass eine GbR in einer notariellen Urkunde gegründet werden kann und die Vertretungsregelung dann dem Gesetz folgt, wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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