Güterstandsschaukel

Die Güterstandsschaukel

Steuern sparen!

Vermögen schützen!

Pflichtteil vermeiden!

Die Güterstandsschaukel ist eine Strategie, um Vermögen zwischen Ehepartnern steueroptimiert zu verteilen und vor Ansprüchen von Gläubigern oder Enterbten zu schützen.

Durch einen Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet werden, was einen Zugewinnausgleich auslöst.

Dies kann jederzeit auch während einer intakten Ehe erfolgen.

Die Güterstandsschaukel ermöglicht eine steuerfreie Vermögensübertragung zwischen den Ehepartnern.

Die Schaukel funktioniert folgendermaßen:

Durch den Wechsel in die Gütertrennung wird der Zugewinnausgleichsanspruch ausgelöst, wodurch Vermögen zwischen den Partnern verschoben wird.

Anschließend kann wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückgewechselt werden.

Die Güterstandsschaukel bietet verschiedene Vorteile, wie Steueroptimierung und Pflichtteilsreduzierung, und dient auch der Asset Protection.

Durch den Wechsel des Güterstands können Vermögenswerte steuerfrei übertragen und vor Gläubigern geschützt werden.

Die Gestaltung der Güterstandsschaukel erfolgt durch einen Ehevertrag, der notariell beurkundet werden muss.

Dabei sollten steuerliche Aspekte unbedingt berücksichtigt werden, weshalb die Beratung durch einen Fachanwalt wichtig ist.

Es ist ratsam, das Hin- und Herwechseln des Güterstands sorgfältig zu planen, um den möglichen Vorwurf des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten zu vermeiden.

Auch die Bewertung von Vermögenswerten sollte transparent und nachvollziehbar sein, um Probleme zu vermeiden.

Die Güterstandsschaukel ist ein mittlerweile insbesondere vom Bundesfinanzhof anerkanntes Instrument zur steueroptimierten Vermögensverteilung zwischen Ehepartnern, sollte aber mit Vorsicht und unter Beratung von Experten durchgeführt werden.

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