Haftung des Testamentsvollstreckers Steuererklärungen ausländisches Vermögen – OLG Hamm I-10 U 85/09
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2012 über die Haftung eines Testamentsvollstreckers im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Nachlasses entschieden, der auch ausländisches Vermögen umfasste.
Der Fall:
Die Kläger waren Miterben einer Erbengemeinschaft.
Der Erblasser hatte umfangreiches Vermögen in Deutschland und der Schweiz hinterlassen.
Zum Nachlass gehörte auch eine Schweizer Aktiengesellschaft (AG).
Die Testamentsvollstrecker liquidierten die AG und führten die Erbschaft auseinander.
Die Kläger machten gegen den Testamentsvollstrecker Schadensersatzansprüche geltend, weil sie durch dessen fehlerhafte Handlungen Einkommenssteuernachzahlungen leisten mussten.
Die Entscheidung:
Das OLG Hamm wies die Berufung der Kläger zurück.
Die Kläger hätten nicht schlüssig vorgetragen, dass die ihnen entstandenen Einkommenssteuernachzahlungen Folge einer Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers seien.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des OLG Hamm zeigt, dass die Haftung eines Testamentsvollstreckers an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.
Der Testamentsvollstrecker hat bei der Nachlassabwicklung einen Ermessensspielraum und haftet nur, wenn er die Grenzen dieses Ermessens überschreitet.
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