Handlungsbevollmächtigter kann vom Geschäftsführer GmbH zur Anmeldung Änderung Geschäftsanschrift ermächtigt werden – KG 12 W 40/13
Einführung
Das Kammergericht (KG) hatte im Fall 12 W 40/13 zu entscheiden, ob ein Handlungsbevollmächtigter
zur Anmeldung einer Änderung der Geschäftsanschrift einer GmbH im Handelsregister ermächtigt werden kann.
Sachverhalt: Der Geschäftsführer einer GmbH hatte einem Rechtsanwalt Handlungsvollmacht erteilt.
Der Rechtsanwalt meldete daraufhin eine Änderung der Geschäftsanschrift der GmbH zum Handelsregister an.
Das Registergericht beanstandete die Anmeldung, da der Handlungsbevollmächtigte hierfür nicht ermächtigt sei.
Entscheidung:
Das KG hob die Zwischenverfügung des Registergerichts auf.
Es entschied, dass ein Handlungsbevollmächtigter zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift ermächtigt werden kann.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des KG verdeutlicht, dass Handlungsbevollmächtigte im Rahmen ihrer Vollmacht auch Änderungen der Geschäftsanschrift zum Handelsregister anmelden können.
Dies ist eine wichtige Klarstellung für die Praxis, da es in der Vergangenheit hierzu unterschiedliche Auffassungen gab.
Zusatzinformationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.