Ich will von meinem Bruder eine Wohnung kaufen – Bedarf der Vorvertrag einer bestimmten Form?
RA und Notar Krau
Ja, der Vorvertrag für den Kauf einer Wohnung bedarf der notariellen Beurkundung.
Gemäß § 311b Abs. 1 BGB ist ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, zur Wahrung der Form nur dann gültig, wenn er von einem Notar beurkundet wird.
Da eine Wohnung rechtlich als Teil eines Grundstücks angesehen wird, gilt diese Formvorschrift auch für den Vorvertrag zum Kauf einer Wohnung