Inkasso

Förderungseinzug durchsetzen

Wenn der Kunde nicht zahlt…

Sie sind Inhaber eines Unternehmens? Dann kennen Sie es sicher: Die vom Auftraggeber bestellte Ware wurde einwandfrei geliefert – doch die Zahlungen bleiben aus. Oder haben Sie eine Dienstleistung erbracht und warten trotz Mahnung auf Ihr Geld? Sie sind unsicher, wie Sie nach der 3. Mahnung mit dem zahlungsunwilligen Kunden weiter verfahren sollen?

Oft reicht ein anwaltliches Schreiben

Einfach aufgeben und Ihre Forderungen verjähren lassen, sollten Sie nicht in Betracht ziehen. Dann hätten Sie umsonst gearbeitet. Ausbleibende Zahlungen seitens der Kundschaft und/oder Auftraggeber sind nicht nur ärgerlich, sie sind im schlimmsten Falle existenzbedrohend für Ihr Unternehmen. Anwaltliche Beratung ist hierbei unumgänglich.

Wenn der Kunde nicht zahlt, müssen bestimmte Formalien eingehalten werden.

Mein Team aus erfahrenen und hochqualifizierten Fachangestellten ist im Bereich der Forderungsbeitreibung gerne für Sie tätig. Über die Kosten für unsere Tätigkeit hat der Schuldner Sie i. d. R. freizustellen. In vielen Fällen ist ein anwaltliches Schreiben ausreichend, um den zahlungssäumigen Kunden an die Notwendigkeit der Rechnungsbegleichung zu erinnern.

Forderungsbeitreibung im gerichtlichen Mahnverfahren

Wenn der Schuldner nicht auf unsere Zahlungsaufforderung reagiert und ein außergerichtliches Inkasso nicht zum Erfolg führt, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Wir vertreten Sie im streitigen Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht und übernehmen ebenso die Zwangsvollstreckung, sollte diese notwendig sein. Während des gesamten Inkassoverfahrens sind wir Ihr Ansprechpartner.

Wer übernimmt die Kosten?

Sofern der Schuldner sich mit seiner Zahlung in Verzug befindet, ist der Gläubiger hinsichtlich der Kosten der Forderungsbeitreibung vom Schuldner freizustellen. Dies bedeutet, dass die von Ihnen verauslagten Kosten der jeweiligen Forderung hinzugerechnet werden und bei erfolgreicher Vollstreckung ebenfalls vom Schuldner zu tragen sind.
Wir beraten Sie im Laufe eines Inkasso-Mandates ständig und ohne gesonderte Kosten, wie Sie Ihre Dokumentation und Rechtsstellung optimieren können.

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Die Kunst des Forderungseinzug

Ablauf des Inkassoverfahrens

Grundbegriffe und Überblick

Außergerichtliches Inkasso

Nachdem Sie uns mit der Forderungsbeitreibung beauftragt haben, erstellen wir zunächst anhand der von Ihnen übermittelten Daten (Rechnungen, Mahnungen,…) eine Forderungsübersicht. Sodann fordern wir den säumigen Schuldner unter Fristsetzung zur Zahlung der von Ihnen geltend gemachten Forderung(en) sowie von Verzugszinsen, Mahnkosten sowie Rechtsanwaltsgebühren auf. Häufig erfolgt bereits jetzt der Zahlungsausgleich. Auch kann gegebenenfalls eine Teilzahlungsvereinbarung – ein schriftlicher Ratenzahlungsvergleich – mit dem Schuldner getroffen werden. Den pünktlichen Eingang der Ratenzahlungen überwachen wir selbstverständlich für Sie und zahlen die zu erstattenden Beträge umgehend an Sie aus.

Gerichtliches Mahnverfahren

Sollte sich die Angelegenheit auf außergerichtlichem Wege nicht klären lassen, so machen wir Ihre Forderung für Sie im gerichtlichen Mahnverfahren geltend. Nachdem das Mahngericht den von uns beantragten Mahnbescheid erlassen hat, wird dieser dem Schuldner zugestellt. Nun bleiben diesem 14 Tage zum Ausgleich der Forderung. Erfolgt der Ausgleich nicht, beantragen wir für Sie den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel, das heißt, aus dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden.

Zwangsvollstreckung oder streitiges Verfahren

Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, so geht der Rechtsstreit über in das streitige Verfahren. Das bedeutet, dass das Mahngericht die Sache an das zuständige Streitgericht abgibt. Dieses fordert den Anspruchsteller dann zur Begründung seines Anspruches auf. Das ist der Moment, in dem wir dem Gericht darlegen, weshalb Ihnen die durch uns geltend gemachte Forderung zusteht.
Sind wir vor Gericht erfolgreich, ergeht ein Urteil zu Ihren Gunsten. Sofern der Schuldner nicht bereits aufgrund des rechtskräftigen Urteils Zahlungen leistet, übernehmen wir für Sie selbstverständlich auch die Zwangsvollstreckung.

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Die Zwangsvollstreckung

Grundbegriffe und Ablauf

Sie haben eine titulierte (d. h. durch Urteil o. ä. festgestellte, rechtskräftige) Forderung – der Schuldner muss zahlen! Was, wenn er dies – trotz eindeutiger Rechtslage nicht tut? Mein Team aus

Beauftragung eines Gerichtsvollziehers

Sie haben eine titulierte (d.h. durch Urteil o. ä. festgestellte, rechtskräftige Forderung – und der Schuldner zahlt trotzdem nicht? Dann besteht die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung zu beauftragen. Dem zuständigen Gerichtsvollzieher wird von uns ein Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt, woraufhin er den Schuldner zwecks Beitreibung der Forderung (in bar) aufsucht. Möglich ist auch in dieser Verfahrensphase noch eine gütliche Einigung. So kann auch der Gerichtsvollzieher noch eine Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbaren.

Die eidesstattliche Versicherung

Weiterhin kann der Gerichtsvollzieher mit der Abnahme des Vermögensverzeichnisses/der eidesstattlichen Versicherung (früher auch „Offenbarungseid“) beauftragt werden. Der Schuldner muss dann über seine gesamten Einkünfte sowie sein Hab und Gut Rechenschaft ablegen und diese Angaben an Eides statt versichern.

Vollstreckungsmöglichkeiten

Das vom Gerichtsvollzieher übermittelte Vermögensverzeichnis überprüfen wir sodann auf weitere Vollstreckungsmöglichkeiten: Ist der Schuldner beispielsweise berufstätig, so kommt eine Lohn-/ Gehaltspfändung in Betracht. Auch eine Pfändung des Bankkontos ist möglich. In selteneren Fällen kann auch eine Sachpfändung erfolgen, beispielsweise wenn der Schuldner über hochwertigen Schmuck o. ä. werthaltige Gegenstände verfügt. Sofern der Schuldner Eigentümer einer Immobilie ist, kann die Zwangsvollstreckung auch in die Immobilie erfolgen (Zwangsversteigerung).
Ob diese oder weitere Vollstreckungsmöglichkeiten in Betracht kommen, prüfen wir für Sie und stimmen die jeweiligen Vollstreckungsmaßnahmen einzelfallbezogen mit Ihnen ab.

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