Ist eine Kündigung des Arbeitnehmers während der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin möglich?

Juli 22, 2024

Ist eine Kündigung des Arbeitnehmers während der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin möglich?

Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird

Das Kündigungsverbot greift also ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft und besteht bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung

Eine Ausnahme von diesem Kündigungsverbot besteht, wenn die Kündigung nicht mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft in Zusammenhang steht und die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt

Die Beweislast für das Vorliegen einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung trägt die Arbeitnehmerin

Wenn eine Arbeitnehmerin nach Ausspruch der Kündigung und noch innerhalb der Zweiwochenfrist des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hat, wird die Kündigung nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG als von Anfang an rechtswirksam fingiert, sofern keine Kündigungsschutzklage erhoben wird

Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Kündigung, die in Unkenntnis der Schwangerschaft ausgesprochen wurde, zwar nach § 9 MuSchG unwirksam ist, aber nicht als diskriminierend im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angesehen wird, da sie nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen kann


Ist eine Kündigung des Arbeitnehmers während der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin möglich?

Zusammenfassend ist eine Kündigung während der Schwangerschaft grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es liegen besondere Ausnahmefälle vor, die eine Kündigung zulassen. Die Arbeitnehmerin muss die Schwangerschaft nachweisen und die Kündigung innerhalb der gesetzlichen Fristen anfechten.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Letzten Beiträge