Kann ich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gerichtlich durchsetzen?

Juli 25, 2024

Kann ich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gerichtlich durchsetzen?

RA und Notar Krau

Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich durchgesetzt werden.

Nach § 8 Absatz 5 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, wenn der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit nicht frist- und formgerecht ablehnt und der Arbeitnehmer seinen Wunsch form- und fristgerecht geltend gemacht hat 

. Lehnt der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ab, muss der Arbeitnehmer gerichtlich auf Zustimmung zur begehrten Teilzeit klagen 

. Der Anspruch auf Teilzeit ist im Wege der Leistungsklage zu verfolgen, da er auf Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers gerichtet ist 

. Die Zustimmung des Arbeitgebers wird durch ein rechtskräftiges Urteil ersetzt 

. Eine vorläufige Regelung kann der Arbeitnehmer allenfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen 

. Ein Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG kann auch im Rahmen einstweiligen Rechtschutzes vorläufig durchgesetzt werden

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