Kaufrecht

Kaufrecht

Das Kaufrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Geschäftsverkehrs, der Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen betrifft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind umfangreiche Bestimmungen zum Vertragsrecht und insbesondere zum Kaufrecht festgelegt.

Schwierigkeiten im Kaufrecht können auftreten, wenn gekaufte Waren nicht den Erwartungen entsprechen oder Mängel aufweisen. Besonders bei Fernabsatzverträgen, wie Käufen über das Internet, sind Kunden auf Beschreibungen und Bilder der Waren angewiesen, was zu Enttäuschungen führen kann. In solchen Fällen gelten besondere Bestimmungen zum Verbraucherschutz, die eine juristische Beratung erfordern können, insbesondere bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen.

Mit der Reform des Kaufrechts zum 01. Januar 2022 wurden neue Bestimmungen eingeführt, die für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Kaufverträge gelten.

Ein zentraler Aspekt des Kaufrechts ist die Mängelhaftung, die sicherstellt, dass der Verkäufer dem Käufer eine mangelfreie Ware übergibt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie, wobei Gewährleistungsansprüche gesetzlich festgelegt sind, während Garantie eine freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Verkäufers darstellt.

Ein Mangel liegt vor, wenn die gekaufte Ware nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist. Dies kann zur Folge haben, dass der Käufer Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz geltend machen kann.

Besondere Regelungen gelten für digitale Produkte, die in Form von digitalen Inhalten oder Dienstleistungen bereitgestellt werden. Hier ist der Unternehmer verpflichtet, die Produkte mangelfrei bereitzustellen und sicherzustellen, dass sie während des gesamten Bereitstellungszeitraums den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

Die Beweislast für einen Mangel liegt beim Käufer, es sei denn, dieser ist ein Verbraucher und meldet den Mangel innerhalb eines Jahres nach dem Kauf. In diesem Fall wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Ware vorlag.

Die Rechte des Käufers bei Sachmängeln umfassen unter anderem das Recht auf Reparatur oder Ersatzlieferung, Rückgabe der Ware und Kaufpreiserstattung, Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz.

Die Haftung des Verkäufers für Mängel beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, wobei diese Frist je nach Verbraucher oder Unternehmer sowie neuwertiger oder gebrauchter Ware variieren kann.

Insgesamt ist das Kaufrecht ein komplexes Rechtsgebiet, das eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen erfordert, um die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern angemessen zu gewährleisten.

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