KG Berlin 1 W 361/10
Gemeinschaftliches Testament:
Wirksamkeit eines Widerrufs wechselbezüglicher Verfügungen
Die Erblasserin hatte in einem gemeinschaftlichen Testament mit ihrem ersten Ehemann ihre Tochter (Beteiligte zu 1) als Erbin eingesetzt.
Nach dem Tod des Ehemannes errichtete die Erblasserin ein neues Testament, in dem sie ihre Tochter enterbte und ihren Lebensgefährten (Beteiligten zu 2) als Erben einsetzte.
Das Landgericht hatte entschieden, dass die Enterbung unwirksam ist, da die Erblasserin an die Erbeinsetzung ihrer Tochter im gemeinschaftlichen Testament gebunden war.
Kernaussage des Beschlusses:
Das Kammergericht (KG) Berlin hob den Beschluss des Landgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Die Erblasserin war zwar grundsätzlich an die Erbeinsetzung ihrer Tochter gebunden, sie konnte diese jedoch unter den Voraussetzungen des § 2271 Abs. 2 S. 2 BGB widerrufen.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss das Landgericht noch prüfen.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die Möglichkeit des Widerrufs von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament.
Liegt ein Entziehungsgrund vor, kann der überlebende Ehegatte die Erbeinsetzung des anderen Ehegatten widerrufen.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.