KG Berlin 6 W 31/23 – Anfechtung Erbausschlagung bei Irrtum über werthaltigen Nachlassgegenstand

März 21, 2024

KG Berlin 6 W 31/23 – Anfechtung Erbausschlagung bei Irrtum über werthaltigen Nachlassgegenstand, Beschl. v. 19.10.2023

RA und Notar Krau:

Der Beschluss des Kammergerichts Berlin betrifft die Anfechtung der Erbausschlagung aufgrund eines Irrtums über einen werthaltigen Nachlassgegenstand.

Die verstorbene Erblasserin hatte ein gemeinschaftliches Testament mit ihrem verstorbenen Ehemann, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten.

Das Testament enthielt keine Schlußerbeneinsetzung, so daß die Antragstellerin gesetzliche Erbin wurde.

Die Antragstellerin, adoptierte Tochter der Erblasserin, schlug das Erbe zunächst aus, da sie annahm, der Nachlass sei überschuldet, basierend auf ungenauen Informationen.

Später erfuhr sie von einem beträchtlichen Sparvermögen der Erblasserin und focht die Ausschlagung erfolgreich an.

Das Gericht entschied, dass die Antragstellerin gesetzliche Erbin ist und die Anfechtung der Erbausschlagung rechtens war, da ihr Irrtum kausal für die Ausschlagung war.

Somit wurde die Antragstellerin als alleinige Erbin anerkannt.

KG Berlin 6 W 31/23 – Anfechtung Erbausschlagung bei Irrtum über werthaltigen Nachlassgegenstand

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Hintergrund des Falls
  • Testamentarische Verfügung der Erblasserin

II. Vorhergehendes Erbscheinverfahren

  • Beschluss des AG Köpenick vom 15.3.2023 – 63 VI 946/22

III. A. Sachverhalt

  • Familienverhältnisse der Erblasserin
  • Testamentarische Verfügung der Eheleute G. und X.
  • Ausschlagung der Erbschaft durch die Antragstellerin
  • Anfechtung der Ausschlagung und Erteilung eines Erbscheins B. Rechtliche Bewertung
  • Zulässigkeit der Beschwerde
  • Erfolg der Beschwerde
  • Beurteilung des Irrtums über den werthaltigen Nachlassgegenstand
  • Kausalität des Irrtums für die Ausschlagungserklärung

IV. Schlussfolgerung

  • Kostenentscheidung
  • Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

vorhergehendes Erbscheinverfahren:

AG Köpenick Beschl. v. 15.3.2023 – 63 VI 946/22


Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

OLG Zweibrücken Beschluss 24.04.2024 – 8 W 60/23

September 18, 2024
OLG Zweibrücken Beschluss 24.04.2024 – 8 W 60/23Zusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) ä…

BGH Beschluss 3.5.2023 – IV ZR 264/22 – Nacherbenstellung

September 18, 2024
BGH Beschluss 3.5.2023 – IV ZR 264/22 – NacherbenstellungZusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Der Bundesgerichtshof (BGH) hat…

BGH Beschluss 22.05.2024 – IV ZB 26/23

September 18, 2024
BGH Beschluss 22.05.2024 – IV ZB 26/23Zusammenfassung RA und Notar KrauKernaussage:Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass eine Er…