Konsolidation bei Nießbrauch und Eigentum

August 18, 2024

Konsolidation bei Nießbrauch und Eigentum

RA und Notar Krau

Im Kontext von Nießbrauch und Eigentum bezieht sich der Begriff “Konsolidation” auf das Zusammentreffen eines Rechts mit einer dinglichen Belastung, wodurch das Recht erlischt, weil der Berechtigte und der Verpflichtete identisch werden.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Nießbraucher das Eigentum an der belasteten Sache erwirbt 

Der Nießbrauch selbst ist ein dingliches Recht, das dem Berechtigten gestattet, die Nutzungen einer Sache zu ziehen 

Wenn also der Nießbraucher Eigentümer der Sache wird, auf die sich der Nießbrauch bezieht, konsolidieren sich das Nutzungsrecht und das Eigentum in einer Hand, und der Nießbrauch erlischt, da die für den Nießbrauch erforderliche Trennung zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigtem nicht mehr gegeben ist 

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