lenkende Ausschlagung – Irrtum über nächstberufenen Erben beachtlicher Rechtsfolgenirrtum als Inhaltsirrtum – OLG Frankfurt am Main 21 W 167/20
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) mit dem Aktenzeichen 21 W 167/20 betrifft einen Fall der sogenannten „lenkenden Ausschlagung“ im Erbrecht.
In diesem Fall hatte die Ehefrau des Erblassers, unterstützt von einem der Kinder, die Ausschlagung der Erbschaft erklärt.
Ihr Ziel war es, dass die andere Tochter Alleinerbin wird.
Jedoch wurde ihr nicht erklärt, dass in diesem Fall der Sohn des unterstützenden Kindes als nächstberufener Erbe eintritt.
Das OLG entschied, dass der Irrtum über die Person des nächstberufenen Erben einen beachtlichen Rechtsfolgenirrtum als Inhaltsirrtum darstellt.
Dies bedeutet, dass die Ausschlagung aufgrund dieses Irrtums angefochten werden kann.
Allerdings wurde in diesem Fall festgestellt, dass die Ausschlagende sich nicht über die Person des nächstberufenen Erben geirrt hat, sondern über die mittelbare Folge der Ausschlagungserklärung eines anderen Erben.
Dieser Irrtum wurde als unbeachtlicher Motivirrtum angesehen und berechtigte nicht zur Anfechtung der Ausschlagung.
Da kein Anfechtungsgrund vorlag, wurde die Einziehung der bereits erteilten Erbscheine abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden der unterlegenen Partei auferlegt.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung
II. Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG)
III. Diskussion der Rechtsfragen
IV. Ergebnis und Schlussfolgerung
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.