Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) dient dem Schutz von Erwerbern beim Abschluss von Bauträger- oder Maklerverträgen.
Sie regelt, ab wann und unter welchen Bedingungen ein Bauträger Zahlungen von Kunden entgegennehmen darf und wie diese Zahlungen abgesichert werden müssen.
Die Verordnung soll verhindern, dass Kundengelder missbräuchlich verwendet werden und stellt sicher, dass die Gelder nur für das jeweilige Bauprojekt genutzt werden.
Die MaBV ist besonders für Käufer von Bauträgerobjekten wichtig, da sie den rechtlichen Rahmen für Bauträgerverträge bildet.
Diese Verträge basieren auf drei Säulen:
Zentrales Ziel der MaBV ist der Schutz der Kundengelder vor unberechtigtem Zugriff oder missbräuchlicher Verwendung.
Die Verordnung regelt, ab wann und in welchen Raten der Bauträger Zahlungen verlangen darf und welche Sicherheiten er im Gegenzug erbringen muss.
Ein Bauträger darf erst dann Geld vom Kunden entgegennehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Bauträger Zahlungen in bis zu sieben Teilraten verlangen. Die Raten setzen sich aus folgenden Prozentsätzen zusammen:
Wenn einige der genannten Leistungen nicht erforderlich sind, werden die Prozentsätze anteilig auf die verbleibenden Raten aufgeteilt.
Der Bauträger muss dem Kunden gegenüber die Leistungserfüllung durch eine Bürgschaft absichern, bevor er Zahlungen entgegennehmen darf.
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Diese Bürgschaft dient der Absicherung von Schadenersatzansprüchen des Käufers und kann von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen gestellt werden.
Wichtig ist, dass die Bürgschaft keine Fertigstellungsgarantie darstellt.
Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dürfen ausschließlich für das im Vertrag genannte Bauvorhaben verwendet werden.
Die Makler- und Bauträgerverordnung stellt sicher, dass Zahlungen des Kunden an den Bauträger nur unter bestimmten Voraussetzungen und in festgelegten Raten erfolgen dürfen.
Der Bauträger muss eine Bürgschaft stellen, um die Leistungserfüllung abzusichern und sicherzustellen, dass die Gelder nur für das jeweilige Bauprojekt verwendet werden.
Diese Regelungen dienen dem Schutz der Käufer und verhindern den missbräuchlichen Einsatz von Kundengeldern.
Käufer sollten jedoch zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Bauträgervertrags sorgfältig prüfen, um umfassend abgesichert zu sein.