Nachlasspflegschaft mit Wirkungskreis Räumung + Abwicklung des Mietverhältnisses – KG 19 W 120/21 – Beschluss vom 02.09.2021
Die Entscheidung des Kammergerichts (KG) betrifft die Anordnung einer Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis „Räumung und Abwicklung des Mietverhältnisses der Seniorenwohnung“ gemäß § 1961 BGB.
Der Erblasser verstarb 2019 in seiner Mietwohnung, wobei die Erben noch unbekannt sind oder die Annahme der Erbschaft ungewiss ist.
Die Vermieterin hat Mietforderungen gegen den Nachlass und möchte das Mietverhältnis beenden sowie die Wohnung räumen.
Das Amtsgericht wies den Antrag auf Nachlasspflegschaft zunächst zurück, da keine Erbenungewissheit bestehe.
Die Beschwerde der Vermieterin hatte jedoch Erfolg, da die Unklarheit bezüglich der Erben und der Annahme der Erbschaft fortbesteht.
Die Vermieterin hat ein berechtigtes Interesse an der Abwicklung des Mietverhältnisses und der Räumung der Wohnung, weshalb die Nachlasspflegschaft angeordnet wurde.
Die Auswahl und Bestellung eines Nachlasspflegers obliegt dem Nachlassgericht.
Eine Kostenentscheidung wurde nicht getroffen, da kein Beschwerdegegner vorhanden ist.
Die Entscheidung über Auswahl und Bestellung des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht soll nach Vorgabe des Kammergerichts möglichst rasch getroffen werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis:
I. Tenor
II. Gründe
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.