Saarländisches OLG 5 W 70/21

April 6, 2022
Wirksamkeit notarielles Testament trotz Mitwirkungsverbot des Schreibzeugen

Saarländisches OLG 5 W 70/21

Beschluss vom 13.12.2021

notarieller Erbvertrag

Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Der Fall dreht sich um einen notariellen Erbvertrag, in dem eine Klausel festgelegt ist, die besagt, dass ein bestimmter Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen ist,

wenn er den Vertrag nach dem Tod des Erstverstorbenen anficht oder seinen Pflichtteil einfordert.

Die Antragsteller, Brüder, möchten die Eintragung eines neuen Eigentümers gemäß einem Erbauseinandersetzungsvertrag erreichen.

Das Grundbuchamt verlangt jedoch weitere Nachweise zur Erbenstellung gemäß Paragraf 35 GBO, da der Erbvertrag eine Pflichtteilsstrafklausel enthält.

Saarländisches OLG 5 W 70/21

Die Antragsteller argumentieren, dass die Anfechtung des Erbvertrags nicht nachgewiesen werden müsse und eine eidesstattliche Versicherung ausreiche.

Das Saarländische OLG entscheidet jedoch, dass der Erbvertrag eine bedingte Erbeinsetzung enthält, für die ein Erbschein oder ausreichende Erklärungen der Beteiligten erforderlich sind.

Die eidesstattliche Versicherung eines Miterben reicht nicht aus, da die Verwirkungsklausel im Erbvertrag unklar ist

und eine genaue Auslegung erfordert, die im Grundbuchverfahren nicht möglich ist.

Die Beschwerde der Antragsteller wird daher abgewiesen, und die Kosten werden ihnen auferlegt.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Sachverhalt
  • Antrag der Brüder
  • Grundbuchamt’s Anforderungen
  • Beschwerde der Antragsteller

Saarländisches OLG 5 W 70/21

II. Entscheidungsgründe

  • Rechtliche Grundlagen
  • Erforderlicher Nachweis der Erbenstellung
  • Auslegung des Erbvertrages
  • Unklarheiten in der Verwirkungsklausel
  • Notwendigkeit eines Erbscheins oder ausreichender Erklärungen
  • Bewertung des vorgelegten Materials
  • Kostenentscheidung
  • Rechtsbeschwerde

III. Schlussfolgerung

  • Zusammenfassung der Entscheidung
  • Festsetzung des Geschäftswertes

Enthält der notarielle Erbvertrag eine Klausel, wonach der zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling von der Erbfolge ausgeschlossen ist,

falls er nach dem Tode des Erststerbenden „diesen Erbvertrag anfechten oder seinen Pflichtteil verlangen“ sollte,

so kann der Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren auch nicht unter ergänzender Vorlage einer eidesstattlichen

Versicherung eines Miterben geführt werden, wonach keiner der Schlusserben den Erbvertrag angefochten habe.

Saarländisches OLG 5 W 70/21

Tenor

1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Saarbrücken – Grundbuchamt – vom 18. Oktober 2021 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 135.000,- Euro festgesetzt.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge

    Bereicherungsanspruch des Angewiesenen im Dreipersonenverhältnis

    September 24, 2026
    BGH Urteil vom 21.7.2026 – XI ZR 158/24Anlagebetrug: So fordern Sie Ihr Geld vom falschen Empfänger zurückEin kurzer Anruf, ein verlockendes…

    Arglistige Täuschung beim Hauskauf

    September 23, 2026
    Datum: 23.03.2026 Gericht: Oberlandesgericht Hamm Spruchkörper: 22. Zivilsenat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 22 U 66/25Vorinstanz: Land…

    Befangenheitsantrag: Wann ist ein Gericht wirklich voreingenommen?

    September 23, 2026
    Oberlandesgericht Hamm, 27 W 25/26 Datum: 21.05.2026 Gericht: Oberlandesgericht Hamm Spruchkörper: 27. Zivilsenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenz…