notarielles Nachlassverzeichnis Auskunft hinsichtlich unentgeltlicher Zuwendungen – OLG Düsseldorf 7 U 10/17
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied in seinem Urteil vom 01.12.2017 über den Anspruch einer Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft
über den Nachlass und unentgeltliche Zuwendungen in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Der Fall:
Die Klägerin war die Enkelin der Erblasserin.
Die Beklagten waren die Kinder der Erblasserin.
Die Erblasserin hatte mehrere Testamente errichtet, in denen sie zunächst ihre vier Kinder zu Erben einsetzte.
Nach dem Tod eines Sohnes änderte sie ihr Testament und setzte die Beklagten zu Erben ein.
Der Klägerin wurde ein Vermächtnis zugewandt.
Die Beklagten verweigerten die Auszahlung des Vermächtnisses.
Die Klägerin schlug daraufhin das Vermächtnis aus und verlangte ihren Pflichtteil.
Sie forderte die Beklagten zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses auf.
Die Beklagten verweigerten dies.
Die Klägerin erhob Klage und verlangte zunächst ein privatschriftliches, später ein notarielles Nachlassverzeichnis.
Die Entscheidung:
Das OLG Düsseldorf wies die Berufung der Beklagten zurück und verurteilte sie zur Erteilung der Auskunft in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Begründung:
Revision:
Das OLG Düsseldorf ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu, um die Frage zu klären, ob mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs
auf Erteilung eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses auch die Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Verzeichnisses in notarieller Form gehemmt wird.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.