Notarielles Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis

Ein notarielles Nachlassverzeichnis, auch bekannt als Nachlassinventar, bietet einen umfassenden Überblick über die Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen. Es wird vom Notar erstellt und dient dazu, sämtliche Nachlassgegenstände und Verbindlichkeiten zu erfassen und zu katalogisieren, ohne jedoch den Wert der einzelnen Positionen anzugeben. Pflichtteilsberechtigte haben gemäß § 2314 BGB das Recht, ein solches notarielles Nachlassverzeichnis zu verlangen, unabhängig davon, ob die Erben bereits ein Verzeichnis erstellt haben.

Das notarielle Nachlassverzeichnis umfasst eine detaillierte Liste aller Aktiva und Passiva des Nachlasses, darunter Geld- und Barvermögen, Immobilien, Wertgegenstände, Firmenanteile, Forderungen, Versicherungsverträge, Hausrat und Schulden des Erblassers. Der Notar muss sich einen umfassenden Überblick verschaffen, indem er sowohl Informationen von den Erben einholt als auch eigene Ermittlungen durchführt, beispielsweise bei Banken und dem Grundbuchamt.

Pflichtteilsberechtigte können zusätzlich einen Wertermittlungsanspruch gemäß § 2314 BGB geltend machen, wobei das notarielle Nachlassverzeichnis als Grundlage dient. Die eigentliche Wertermittlung muss jedoch von Sachverständigen durchgeführt werden, nicht vom Notar selbst.

Die Kosten für das notarielle Nachlassverzeichnis richten sich nach dem Wert des Nachlasses und werden aus diesem bezahlt. Diese Kosten sind Teil der Nachlassverbindlichkeiten und werden von den Erben getragen, was letztlich auch den Pflichtteil der Berechtigten beeinflusst.

Ein notarielles Nachlassverzeichnis bietet den Erben den Vorteil einer geringeren Haftung, da der Notar für die Richtigkeit der Angaben haftet. Im Gegensatz dazu haften die Erben für die von ihnen erstellten Verzeichnisse. Trotz der Kosten bietet ein notarielles Nachlassverzeichnis somit rechtliche Sicherheit und Genauigkeit, was für die Erben von Vorteil ist.

Insgesamt ist das notarielle Nachlassverzeichnis eine wichtige rechtliche Maßnahme, die dazu dient, die Interessen aller Beteiligten zu schützen und einen geordneten Nachlassprozess zu gewährleisten.

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