OLG Frankfurt am Main 20 W 63/04 – Übertragung des Erbbaurechts

August 6, 2022

OLG Frankfurt am Main 20 W 63/04 – Übertragung des Erbbaurechts

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Tenor:

  • Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts werden abgeändert.
  • Die Zustimmung der Eigentümerin zur Übertragung des Erbbaurechts auf die Firma A wird gerichtlich ersetzt.
  • Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten beider Beschwerdeverfahren.
  • Der Beschwerdewert wird auf 20.451,00 € festgesetzt.

Sachverhalt:

  • Der Antragsteller ist Alleinerbe eines Erbbaurechts, das seine verstorbene Mutter innehatte.
  • Der Erbbaurechtsvertrag von 1954 sah vor, dass für eine Veräußerung oder Belastung des Erbbaurechts die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich ist.
  • Der Antragsteller brachte das Erbbaurecht in eine GmbH & Co. KG ein, deren Gegenstand der Handel mit Fahrzeugen, Vermietung von Immobilien und damit zusammenhängende Geschäfte war.
  • Die Antragsgegnerin (Grundstückseigentümerin) verweigerte die Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechts auf die GmbH & Co. KG.
  • Das Amtsgericht wies den Antrag auf gerichtliche Zustimmungsersetzung ab.
  • Das Landgericht wies die Beschwerde des Antragstellers zurück.
  • Der Antragsteller legte weitere Beschwerde ein.

Entscheidungsgründe:

OLG Frankfurt am Main 20 W 63/04 – Übertragung des Erbbaurechts

  • Zustimmungsbedürftige Veräußerung: Die Einbringung des Erbbaurechts in die GmbH & Co. KG stellt eine zustimmungsbedürftige Veräußerung dar.
  • Gerichtliche Zustimmungsersetzung: Die Voraussetzungen für eine gerichtliche Zustimmungsersetzung liegen vor, da die Antragsgegnerin ihre Zustimmung ohne ausreichenden Grund verweigert hat.
  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Erbbaurechtszwecks:
    • Der Zweck des Erbbaurechtsvertrags war die Errichtung eines Wohnhauses, das auch vermietet werden durfte.
    • Die GmbH & Co. KG hat sich zur Einhaltung der Zweckbestimmung verpflichtet und es gab keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung.
    • Die Gewinnerzielungsabsicht der GmbH & Co. KG steht dem nicht entgegen, da die Vermietung von Wohnraum ebenfalls Gewinnerzielung beinhaltet.
  • Keine Verschlechterung der Rechtsposition der Grundstückseigentümerin:
    • Die GmbH & Co. KG hat sich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag verpflichtet und der Erbbauzins ist dinglich gesichert.
    • Die beschränkte Haftung der GmbH & Co. KG stellt keine ausreichende Begründung für die Zustimmungsverweigerung dar, da im konkreten Fall keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Rechte der Antragsgegnerin vorliegen.
    • Eine generelle Unmöglichkeit der Übertragung eines Erbbaurechts auf eine juristische Person wird abgelehnt.

Fazit:

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Zustimmung der Grundstückseigentümerin zur Übertragung des Erbbaurechts auf die GmbH & Co. KG gerichtlich ersetzt, da die Voraussetzungen hierfür vorlagen und die Antragsgegnerin ihre Zustimmung ohne ausreichenden Grund verweigert hatte.

Bild hochladen

Für diesen Prompt musst du ein Bild hinzufügen. Wähle zum Hinzufügen aus.

Du brauchst Hilfe beim Verfassen dieses Prompts?

Für noch bessere Ergebnisse kannst du deinen Prompt mit „Power Up“ von Gemini optimieren lassen

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

paragraph, law, dish

OLG Köln Beschluss vom 18.03.2024 – 2 Wx 45/24 – Zurückweisung des Löschungsantrags für ein Vorkaufsrecht

September 19, 2024
OLG Köln Beschluss vom 18.03.2024 – 2 Wx 45/24 – Zurückweisung des Löschungsantrags für ein VorkaufsrechtZusammenfassung RA und Notar Krau…
beige 2-story house

BGH Urteil 15.03.2024 – V ZR 115/22 – Rechtswirksamkeit Grundstückskaufvertrag bei Schwarzgeldabrede

August 21, 2024
BGH Urteil 15.03.2024 – V ZR 115/22 – Rechtswirksamkeit Grundstückskaufvertrag bei SchwarzgeldabredeRA und Notar KrauDas Urteil des Bundes…
angel holding round wreath statue]

Berichtigung einer Briefgrundschuld wegen offensichtlicher Unrichtigkeit – OLG Köln Beschluss 30.1.2024 – 2 Wx 12/24

August 20, 2024
Berichtigung einer Briefgrundschuld wegen offensichtlicher Unrichtigkeit – OLG Köln Beschluss 30.1.2024 – 2 Wx 12/24RA und Notar KrauDer B…