OLG Frankfurt am Main 20 W 71/99

August 30, 2017

OLG Frankfurt am Main 20 W 71/99

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in seinem Beschluss vom 22.06.1999 über die Wirksamkeit eines Testaments zu entscheiden, in dem eine Bewohnerin eines Altenheims den Pförtner des Heims und dessen Ehefrau als Erben einsetzte.

Die Tochter des vorverstorbenen Bruders der Erblasserin focht das Testament an.

Kernaussage des Urteils:

Das OLG Frankfurt entschied, dass die Erbeinsetzung des Pförtners und seiner Ehefrau gegen das Testierverbot des § 14 Abs. 5 HeimG verstößt und somit unwirksam ist.

Gründe für die Unwirksamkeit:

  • Verstoß gegen § 14 Abs. 5 HeimG: Diese Vorschrift verbietet es Mitarbeitern von Altenheimen, sich von Bewohnern Zuwendungen für die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Heimvertrag versprechen oder gewähren zu lassen. Das OLG stellte fest, dass dieses Verbot auch für Testamente gilt, wenn der Begünstigte zu Lebzeiten davon erfahren hat.
  • Umgehung des Testierverbots: Das OLG erkannte, dass die Erbeinsetzung der Ehefrau des Pförtners eine Umgehung des Testierverbots darstellt. Obwohl die Ehefrau nicht selbst Mitarbeiterin des Heims war, diente ihre Einsetzung als Erbin dazu, den Pförtner mittelbar zu begünstigen.
  • Vermutung des Zusammenhangs: Das Gericht betonte, dass bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten ist, dass ein Zusammenhang zwischen der Zuwendung und dem Heimvertrag besteht. Dieser Zusammenhang wurde im vorliegenden Fall nicht widerlegt.
  • Zweck des § 14 HeimG: Das OLG führte aus, dass § 14 HeimG drei Hauptziele verfolgt:
    • Verhinderung einer unterschiedlichen Behandlung von Heimbewohnern aufgrund finanzieller Zuwendungen.
    • Schutz der Heimbewohner vor Ausnutzung ihrer Arg- und Hilflosigkeit.
    • Sicherung der Testierfreiheit der Heimbewohner.
  • Keine unzumutbare Einschränkung der Testierfreiheit: Das OLG sah in der Auslegung des § 14 HeimG keine unzumutbare Einschränkung der Testierfreiheit, da der Pförtner die Möglichkeit gehabt hätte, eine Ausnahmegenehmigung nach § 14 Abs. 6 HeimG zu beantragen.

OLG Frankfurt am Main 20 W 71/99

Folgen der Entscheidung:

  • Das Testament wurde für unwirksam erklärt.
  • Die Erbschaft fiel an die gesetzliche Erbin, die Tochter des vorverstorbenen Bruders der Erblasserin.
  • Der Pförtner und seine Ehefrau gingen leer aus.

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil verdeutlicht den Schutz der Heimbewohner vor möglichen Einflussnahmen durch Heimmitarbeiter.

Es zeigt, dass das Testierverbot des § 14 HeimG nicht nur für direkte Zuwendungen an Heimmitarbeiter gilt, sondern auch für Umgehungsgeschäfte, die darauf abzielen, das Verbot zu unterlaufen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Erbe darf Ins­ta­gram-Konto nutzen

Erbe darf Ins­ta­gram-Konto nutzen

Januar 19, 2025
Erbe darf Ins­ta­gram-Konto nutzenOberlandesgericht Oldenburg Urteil vom 30.12.2024, 13 U 116/23RA und Notar KrauDas Oberlandesge…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
Erbquote russischer EhegatteOLG Köln 2 Wx 22/24Beschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, d…