OLG Frankfurt am Main 20 W 71/99
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte in seinem Beschluss vom 22.06.1999 über die Wirksamkeit eines Testaments zu entscheiden, in dem eine Bewohnerin eines Altenheims den Pförtner des Heims und dessen Ehefrau als Erben einsetzte.
Die Tochter des vorverstorbenen Bruders der Erblasserin focht das Testament an.
Kernaussage des Urteils:
Das OLG Frankfurt entschied, dass die Erbeinsetzung des Pförtners und seiner Ehefrau gegen das Testierverbot des § 14 Abs. 5 HeimG verstößt und somit unwirksam ist.
Gründe für die Unwirksamkeit:
Folgen der Entscheidung:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht den Schutz der Heimbewohner vor möglichen Einflussnahmen durch Heimmitarbeiter.
Es zeigt, dass das Testierverbot des § 14 HeimG nicht nur für direkte Zuwendungen an Heimmitarbeiter gilt, sondern auch für Umgehungsgeschäfte, die darauf abzielen, das Verbot zu unterlaufen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.