OLG Hamm 10 U 61/07
Urteil vom 23. Januar 2014
Verfahrensunterbrechung:
Rechtsnachfolge nach dem Tod einer Partei
Die Klägerin verlangte von den Beklagten Pflichtteilsergänzung nach dem Tod ihres Ehemannes.
Ursprünglich hatte sie die Klage gegen den Sohn und die Tochter ihres Ehemannes aus dessen erster Ehe erhoben.
Nach dem Tod des Sohnes wurde das Verfahren zunächst ausgesetzt. Später erklärten die Ehefrau und die Töchter des Sohnes die Aufnahme des Verfahrens.
Das Landgericht verurteilte die Beklagten zur Pflichtteilsergänzung.
Kernaussagen des Urteils:
Begründung:
Fazit:
Das OLG Hamm hat die Klage auf Pflichtteilsergänzung abgewiesen.
Die Beklagten waren nicht die Erben des Sohnes des Erblassers und hafteten daher nicht für dessen Pflichtteilsschuld.
Das Urteil dient der Klarstellung der Rechtslage zur Verfahrensunterbrechung und Rechtsnachfolge im Zivilprozess und dem Schutz der Beklagten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.