OLG Hamm 10 W 49/14

August 21, 2017

OLG Hamm 10 W 49/14 Hoferbfolge, gemeinschaftlicher Erbschein, Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Warburg vom 06.11.2013 (51 Lw 20/13) abgeändert.

Der Antrag des Beteiligten zu 2. vom 30.04.2013 auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses nach dem am 25.02.2013 verstorbenen Erblasser D  wird  zurückgewiesen.

Die Tatsachen, die zur Begründung des  Antrags der Beteiligten zu 1. vom 19.03.2013  auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses nach dem am 25.02.2013 verstorbenen Erblasser D erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1. und 2. je zur Hälfte; die Gerichtskosten erster Instanz haben die Beteiligten zu 1. und 2. hinsichtlich des von ihnen jeweils beantragten Hoffolgezeugnisses selbst zu tragen.

Eine Kostenerstattung wird nicht angeordnet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2 X 167.090,20 € = 334.180,40 festgesetzt.

OLG Hamm 10 W 49/14

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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