OLG Hamm Beschluss 26.06.2015 – I-15 W 217/15 Anfechtbarkeit Anordnung Nachlassverwaltung

Oktober 8, 2018

OLG Hamm Beschluss 26.06.2015 – I-15 W 217/15 Anfechtbarkeit Anordnung Nachlassverwaltung

RA und Notar Krau

In dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 26. Juni 2015 (Az.: I-15 W 217/15) ging es um die Anfechtbarkeit der Anordnung einer Nachlassverwaltung,

die das Amtsgericht Brakel am 23. April 2015 (Az.: 5 VI 133/15) erlassen hatte.

Die Beteiligten waren Miterben einer am 20. Mai 1995 verstorbenen Erblasserin.

Eine Miterbin beantragte am 15. April 2015 die Anordnung einer Nachlassverwaltung, die das Amtsgericht daraufhin verfügte und einen Nachlassverwalter bestellte.

Gegen diese Entscheidung legte eine andere Miterbin Beschwerde ein.

Das OLG Hamm entschied, dass die Beschwerde ausnahmsweise zulässig ist, obwohl gemäß § 359 Abs. 1 FamFG ein solcher Beschluss grundsätzlich nicht angefochten werden kann.

Dies gilt jedoch nicht, wenn kein wirksamer Antrag vorliegt.

OLG Hamm Beschluss 26.06.2015 – I-15 W 217/15 Anfechtbarkeit Anordnung Nachlassverwaltung

Im vorliegenden Fall war der Antrag unwirksam, da die Antragstellerin als Miterbin das Antragsrecht nicht alleine ausüben konnte;

gemäß § 1981 Abs. 1 BGB muss ein solcher Antrag von allen Miterben gemeinsam gestellt werden.

Die Beschwerde war daher begründet, die angeordnete Nachlassverwaltung wurde aufgehoben, und der Nachlassverwalter wurde aus seinem Amt entlassen.

Der Senat wies zudem darauf hin, dass der Rechtspfleger die Sache dem Amtsrichter hätte vorlegen müssen, da er davon ausging, dass keine Rechtsmittel möglich seien.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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