OLG Karlsruhe 6 U 137/09
Pflichtteilsanspruch: Anrechenbarkeit einer Geldzuwendung und einer Bürgschaftsübernahme als Ausstattungen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in diesem Fall über die Frage zu entscheiden, ob eine Geldzuwendung
und die Übernahme einer Bürgschaft durch den Erblasser an die Pflichtteilsberechtigte
als Ausstattungen im Sinne des § 1624 BGB anzusehen sind und auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet werden müssen.
Sachverhalt:
Die Klägerin, Enkelin des Erblassers, machte gegen den Beklagten, den Sohn des Erblassers und Alleinerben, ihren Pflichtteil geltend.
Der Beklagte wandte ein, dass die Klägerin von ihren Großeltern zu Lebzeiten erhebliche Geldbeträge
und eine Bürgschaftsübernahme erhalten habe, die als Ausstattungen auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen seien.
Rechtliche Grundlagen:
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Karlsruhe gab der Berufung des Beklagten statt und wies die Klage ab.
Die Geldzuwendung und die Bürgschaftsübernahme waren als Ausstattungen auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Karlsruhe hat in diesem Urteil klargestellt, dass auch größere Geldzuwendungen
und die Übernahme von Bürgschaften als Ausstattungen im Sinne des § 1624 BGB anzusehen und auf den Pflichtteil anzurechnen sind,
wenn sie der Begründung oder Erhaltung der wirtschaftlichen Lebensstellung des Pflichtteilsberechtigten dienen.
Wichtige Punkte des Urteils in Stichpunkten:
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.