OLG Karlsruhe 7 U 189/15
Urteil vom 18. Januar 2017
Nachlasssache: Rechnungslegungspflicht bei Vorausvermächtnis
Ein Ehepaar hatte in einem gemeinschaftlichen Testament eine Vor- und Nacherbschaft vereinbart.
Der überlebende Ehegatte war Vorerbe, die Nichten und Neffen des erstversterbenden Ehegatten waren Nacherben.
Das Testament enthielt zudem eine Klausel, wonach der Vorerbe das im Nachlass vorhandene Geld- und Sparvermögen des Erstversterbenden verbrauchen darf.
Nach dem Tod des zweiten Ehegatten verlangten die Nacherben von der Erbin des Vorerben Auskunft über den Nachlass und Rechenschaft über die Verwaltung des Geld- und Sparvermögens.
Kernaussage des Urteils:
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe änderte das Urteil des Landgerichts ab und beschränkte
die Verpflichtung der Beklagten auf die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über das Geld- und Sparvermögen zu Beginn und am Ende der Vorerbschaft.
Eine weitergehende Rechenschaftspflicht besteht nicht, da der Vorerbe testamentarisch zur Selbstnutzung des Geld- und Sparvermögens ermächtigt war.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Rechtsfolgen eines Vorausvermächtnisses.
Ist der Vorerbe berechtigt, das Geld- und Sparvermögen des Erstversterbenden zu verbrauchen, besteht keine Verpflichtung zur Rechenschaft über die Verwaltung dieses Vermögens.
Die Nacherben sind auf den Restbetrag beschränkt, der bei Eintritt der Nacherbschaft noch vorhanden ist.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.