OLG Koblenz 5 U 779/15
Auskunftsanspruch des Erben über lebzeitige Zuwendungen an den Pflichtteilsberechtigten,
Unzulässigkeit eines Teilurteils über Pflichtteil und erste Stufe der Auskunftswiderklage des Erben
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Pflichtteilsberechtigter dem Erben gegenüber auskunftspflichtig ist
über lebzeitige Zuwendungen, die auf den Pflichtteil angerechnet werden können.
Außerdem darf in einem solchen Fall nicht durch Teilurteil über den Pflichtteil entschieden werden,
wenn gleichzeitig eine Widerklage auf Auskunft über solche Zuwendungen erhoben wurde.
Sachverhalt:
Der Kläger, Sohn der Erblasserin, verlangte von dem Beklagten, dem Ehemann der Erblasserin und Miterben, seinen Pflichtteil.
Der Beklagte wandte ein, dass sich der Kläger lebzeitige Zuwendungen anrechnen lassen müsse und erhob Widerklage auf Auskunft über diese Zuwendungen.
Das Landgericht gab der Zahlungsklage statt und wies die Widerklage ab.
Der Beklagte legte Berufung ein.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Koblenz hob das Teilurteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Gründe:
Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten:
Unzulässigkeit des Teilurteils:
Hinweise für das weitere Verfahren:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG Koblenz stärkt die Position des Erben im Streit um den Pflichtteil.
Der Erbe hat einen Anspruch auf Auskunft über alle relevanten Zuwendungen des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten.
Ein Teilurteil über den Pflichtteil ist unzulässig, solange die Frage der anzurechnenden Zuwendungen nicht geklärt ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.