OLG Köln 16 U 82/17

Mai 14, 2018

OLG Köln 16 U 82/17

RA und Notar Krau

In dem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Köln (Az.: 16 U 82/17) geht es um die Erbfolge nach dem am 23.10.2014 verstorbenen B. F.

Der Kläger, der Bruder des Verstorbenen, legte ein handschriftliches Testament vom 23.05.2014 vor und beantragte einen Erbschein, der ihm und anderen Personen eine Miterbenstellung zusprach.

Der Beklagte zu 1, der Ehemann der bereits 2009 verstorbenen Schwester des Erblassers, sowie der Beklagte zu 2, sein Sohn, bestritten die Echtheit des Testaments.

Das Landgericht Köln wies die Klage gegen den Beklagten zu 1 ab, da es kein Feststellungsinteresse sah, und gab der Klage gegen den Beklagten zu 2 statt.

Der Kläger legte Berufung ein, da er der Ansicht war, der Beklagte zu 1 habe durch sein Verhalten ebenfalls Anspruch auf ein Erbe erhoben und somit seine Erbenstellung gefährdet.

Das Oberlandesgericht Köln beabsichtigt, die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

Es sieht kein Feststellungsinteresse gegenüber dem Beklagten zu 1, da dieser sich nie ernsthaft als Erbprätendent positioniert habe.

Das Verhalten des Beklagten zu 1 im Nachlassverfahren sei ausschließlich im Interesse seines Sohnes, des Beklagten zu 2, erfolgt.

Der Beklagte zu 1 habe sich weder auf ein gesetzliches noch auf ein gewillkürtes Erbrecht berufen und daher keine gegenwärtige Gefahr für die Erbenstellung des Klägers begründet.

Der Senat hält die Berufung für offensichtlich unbegründet und sieht keine Notwendigkeit für eine mündliche Verhandlung, da weder eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache besteht noch eine Fortbildung des Rechts erforderlich ist.

Der Kläger hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist Stellung zu nehmen, und wird auf die kostengünstigere Möglichkeit einer Rücknahme der Berufung hingewiesen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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