OLG München 18 U 538/22 Rückzahlung von Verlusten bei Onlineglücksspielen

April 19, 2023

OLG München 18 U 538/22 Rückzahlung von Verlusten bei Onlineglücksspielen

RA und Notar Krau

In dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München, Aktenzeichen 18 U 538/22, wurde die Berufung der Beklagten gegen ein vorhergehendes Urteil des Landgerichts Traunstein zurückgewiesen.

Der Kläger hatte von der Beklagten, einem in Malta ansässigen Anbieter von Onlineglücksspielen, die Rückzahlung von Verlusten gefordert, die er zwischen Oktober 2018 und September 2020 beim Spielen auf der Plattform der Beklagten erlitten hatte.

Die Beklagte verfügte über eine Lizenz in Malta, jedoch nicht in Deutschland oder Bayern, wo der Kläger wohnhaft ist.

Das Landgericht Traunstein hatte der Klage stattgegeben, und das OLG München bestätigte diese Entscheidung.

Es stellte fest, dass die Berufung der Beklagten keine Aussicht auf Erfolg hat und weder eine mündliche Verhandlung noch eine Entscheidung des Berufungsgerichts erforderlich sei.

OLG München 18 U 538/22 Rückzahlung von Verlusten bei Onlineglücksspielen

Das OLG argumentierte, dass das Totalverbot von Onlineglücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV a.F.) rechtmäßig und unionsrechtskonform sei.

Die Beklagte konnte nicht nachweisen, dass der Kläger bewusst gegen das Verbot verstoßen hatte oder sich der Einsicht in die Rechtswidrigkeit seines Handelns verschlossen hatte.

Auch die Argumentation der Beklagten, dass das Verbot gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV verstoße, wurde vom Gericht abgelehnt.

Das Gericht stellte zudem klar, dass eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht notwendig sei, da die relevanten Fragen bereits durch die bestehende Rechtsprechung geklärt seien.

Des Weiteren entschied das Gericht, dass die Kondiktionssperre des § 817 S. 2 BGB, die eine Rückforderung verbotener Leistungen ausschließt, in diesem Fall nicht greife, da die Beklagte nicht beweisen konnte, dass der Kläger vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen habe.

Das Urteil des Landgerichts Traunstein bleibt somit bestehen, und die Beklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

paragraph, law, dish

Vorlage an EuGH – Sportwetten im Internet – BGH I ZR 90/23

September 14, 2024
Vorlage an EuGH – Sportwetten im Internet – BGH I ZR 90/23RA und Notar KrauDer Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.07.2024 (Az. …
roulette, casino, gambling

Rückforderung verlorener Online-Glücksspiel-Einsätze – EuGH Rechtssache C-440/23

September 14, 2024
Rückforderung verlorener Online-Glücksspiel-Einsätze – EuGH Rechtssache C-440/23RA und Notar KrauDas Vorabentscheidungsersuchen des maltes…
paragraph, law, dish

Vorsorgevollmacht – BGH 8.5.2024 – Beschluss XII ZB 577/23

August 24, 2024
Vorsorgevollmacht – BGH 8.5.2024 – Beschluss XII ZB 577/23RA und Notar KrauDer Bundesgerichtshof (BGH) hat am 8. Mai 2024 im Beschluss XII…