OLG Oldenburg 12 U 3/09
Urteil vom 05.05.2009,
Verjährung des Ausgleichsanspruchs eines Miterben,
Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich eines nach erfolgter Nachlassverteilung erhobenen Pflichtteilsanspruchs
Sachverhalt:
Der Kläger und die Beklagte waren Miterben ihrer Großmutter.
Nach der Nachlassverteilung wurde der Kläger von einem weiteren Miterben, der bei der Verteilung übersehen worden war, auf Zahlung seines Pflichtteils in Anspruch genommen.
Der Kläger zahlte den Pflichtteil und verlangte nun von der Beklagten einen Ausgleich ihres Anteils am Pflichtteil.
Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung.
Kernaussagen des Urteils:
Begründung:
Fazit:
Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Ausgleichsanspruch des Klägers nicht verjährt war.
Die Beklagte war daher verpflichtet, ihren Anteil am gezahlten Pflichtteil zu erstatten.
Das Urteil stärkt die Rechte von Miterben, die für Nachlassverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden.
Ergänzende Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.