OVG Berlin-Brandenburg OVG 4 B 7.16
Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen und Übernahme ungedeckter Pflegeaufwendungen aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn
RA und Notar Krau
Die Klägerin begehrte als Erbin ihres verstorbenen Ehemannes, einem pensionierten Beamten, die Gewährung weiterer Beihilfe zu den Kosten seiner vollstationären Pflege.
Der Ehemann hatte im Jahr 1996 das 60. Lebensjahr vollendet und war in einer gesetzlichen Krankenkasse pflegeversichert.
Die Pflegekosten überstiegen die Leistungen der Pflegekasse und die gewährte Beihilfe.
Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben, der Beklagte legte Berufung ein.
Kernaussage des Urteils:
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg änderte das Urteil des Verwaltungsgerichts teilweise ab.
Die Klägerin hat Anspruch auf weitere Beihilfe, jedoch in geringerem Umfang als vom Verwaltungsgericht zugesprochen.
Beihilfeansprüche sind vererblich.
Die Regelung des § 39 Abs. 3 Satz 1 LBhVO ist verfassungskonform dahingehend auszulegen,
dass neben den Kosten für Unterkunft und Verpflegung auch ungedeckte Pflegekosten beihilfefähig sind, wenn diese den Eigenanteil der Einnahmen übersteigen.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil stärkt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber pflegebedürftigen Beamten und Versorgungsempfängern.
Die Beihilferegelungen sind so auszulegen, dass die Betroffenen nicht mit unzumutbaren Kosten belastet werden.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.