Pflichtteilsanspruch – Klage auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses – OLG Düsseldorf 7 U 110/20 – Urteil vom 09.07.2021
Die Klägerin erhob Klage auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses ihres verstorbenen Ehemannes.
Sie beanspruchte einen Pflichtteilsanspruch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Erblasser und die Klägerin hatten vor ihrer Eheschließung einen notariellen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, der Gütertrennung und enterbende Verfügungen vorsah.
Das Landgericht wies die Klage ab, weil es annahm, die Klägerin habe auf ihren Pflichtteil verzichtet.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob diese Entscheidung teilweise auf.
Es stellte fest, dass die Klägerin Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses hat, da sie nicht wirksam auf ihren Pflichtteil verzichtet hat.
Es gab jedoch keinen Grund, die Beklagte zur Auskunft über Zuwendungen zu verurteilen, die mehr als 10 Jahre vor dem Todesfall gemacht wurden.
Außerdem war eine vorzeitige Wertermittlung des Grundstücks unzulässig, da dies zu widersprüchlichen Entscheidungen führen könnte.
Die Sache wurde an das Landgericht zurückverwiesen, um über die weiteren Schritte zu entscheiden.
Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten ist in § 2314 BGB geregelt.
Dieser Anspruch ermöglicht es dem Pflichtteilsberechtigten, vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu verlangen.
Dies ist wichtig, um den Pflichtteil berechnen und geltend machen zu können.
Umfang des Auskunftsanspruchs:
Durchsetzung des Auskunftsanspruchs:
Weitere Punkte:
Fazit:
Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten ist ein wichtiges Instrument, um den Pflichtteil effektiv geltend machen zu können.
Der Erbe ist verpflichtet, umfassend Auskunft über den Nachlass zu erteilen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.