Rückgriff Sozialhilfe vermeiden!

Übertragung Vermögen frühzeitig vornehmen – Rückgriff Sozialhilfe vermeiden!

Der Sozialhilferegress ist ein rechtliches Instrument, das in der Praxis aufgrund der zunehmenden Anzahl von Pflegefällen immer wichtiger wird. Oftmals übertragen pflegebedürftige Personen vor ihrer Unterbringung in einem Pflegeheim Vermögen durch Schenkungen an Familienangehörige oder Dritte. Dabei werden häufig Immobilien, Barvermögen oder andere Vermögenswerte auf Kinder oder Dritte übertragen. Wenn die pflegebedürftige Person dann im Pflegeheim untergebracht wird und weder ihr Vermögen noch ihre Einkünfte die Kosten decken können, können unter bestimmten Bedingungen die Sozialhilfeträger Ansprüche auf Rückforderung der Schenkungen geltend machen.

Der Anspruch auf Rückforderung von Schenkungen zur Finanzierung einer Pflegeheimunterbringung, bekannt als Sozialhilferegress, bedeutet, dass die Sozialhilfeträger bei Gewährung von Sozialhilfe den Anspruch auf Rückforderung der Schenkung auf sich überleiten können. Dies soll verhindern, dass Schenkungen zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückforderung umfassen das Vorliegen einer Schenkung, die Vollziehung der Schenkung, sowie das Vorliegen eines Notbedarfs, bei dem der Schenker nicht in der Lage ist, seinen angemessenen Unterhalt selbst zu bestreiten.

Der Beschenkte kann sich gegen den Anspruch auf Rückforderung verteidigen, indem er zeigt, dass der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder dass seit der Leistung der Schenkung 10 Jahre vergangen sind und der Beschenkte außerstande ist, das Geschenk zurückzugeben.

Die Verjährungsfrist für den Anspruch beträgt bei Geldgeschenken drei Jahre und bei Grundstücken zehn Jahre. Liegen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Schenkungswiderruf vor, kann der Beschenkte oder der Sozialhilfeträger die Rückgabe des Geschenks verlangen. Ist der Beschenkte jedoch im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr bereichert, so ist der Anspruch ausgeschlossen.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer Schenkung bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten zu beachten, um mögliche Ansprüche auf Rückforderung zu vermeiden oder zu reduzieren. Im Falle eines Anspruchs auf Schenkungswiderruf ist es ratsam, die Anspruchsvoraussetzungen durch qualifizierte Hilfe zu überprüfen, da jeder Anspruch individuell ist.

Fazit:
Möglichst früh übertragen!

Entgeltliche Gegenrechte gewähren lassen (Wohnungsrecht, Pflegeverpflichtung)!

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