
OLG Düsseldorf 7 U 139/21
Urteil vom 22.10.2021
Rückzahlungsanspruch Darlehen gegen Erbe als Rechtsnachfolger
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.10.2021, befasst sich mit dem Rückzahlungsanspruch eines Darlehens gegen den Erben als Rechtsnachfolger.
Die Kläger, als Rechtsnachfolger der verstorbenen Frau I-S, fordern vom Beklagten die Rückzahlung
von restlichen 200.000,- € aus zwei Darlehen, die der Erblasserin gewährt wurden.
Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage teilweise statt und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 200.000,- € nebst Zinsen.
Die Kläger konnten die Erbenstellung des Beklagten durch Vorlage eines notariell beurkundeten Erbvertrages hinreichend nachweisen.
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
Es stellte fest, dass die Kläger die Erben der Darlehensgeberin sind und der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens auf sie übergegangen ist.
Der Beklagte konnte keine Zweifel an der Gültigkeit des Erbvertrages vorbringen, die eine Änderung der Entscheidung begründen würden.
Die Beantragung eines Erbscheins durch die Kläger wurde als nicht notwendig erachtet.
Das Gericht wies die Berufung des Beklagten daher ab und bestätigte die Kostenentscheidung des Landgerichts.
Inhaltsverzeichnis
I. Sachverhalt und Entscheidung des Landgerichts
II. Berufung und Entscheidung des Oberlandesgerichts
III. Kostenentscheidung und Vollstreckbarkeit
IV. Streitwert
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