FG München 4 K 204/15
Schenkung Anteile an GbR unter Vorbehalt lebenslangen Nießbrauchs
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.
Sachverhalt:
Die Klägerin schenkte ihrer Tochter einen Anteil an einer GbR.
Dieser Anteil war bereits mit einem lebenslangen Nießbrauch zugunsten der Mutter der Klägerin belastet.
Die Klägerin behielt sich ihrerseits ebenfalls einen Nießbrauch an dem Anteil vor.
Das Finanzamt berücksichtigte bei der Festsetzung der Schenkungsteuer nur den Nießbrauch der Mutter als erwerbsmindernde Belastung.
Der Nießbrauch der Klägerin wurde nicht berücksichtigt, da er als nachrangige und aufschiebend bedingte Last angesehen wurde.
Entscheidung des FG München:
Das FG München wies die Klage ab. Das Finanzamt hatte zu Recht den Nießbrauch der Klägerin nicht berücksichtigt.
Begründung:
Das FG München führte aus, dass der Nießbrauch der Klägerin nachrangig und aufschiebend bedingt war und daher nicht als erwerbsmindernde Belastung berücksichtigt werden konnte.
Zentrale Argumente des Gerichts:
Fazit:
Das FG München hat entschieden, dass der Nießbrauch der Klägerin zu Recht nicht als erwerbsmindernde Belastung berücksichtigt wurde.
Die Entscheidung verdeutlicht die schenkungsteuerrechtliche Behandlung von nachrangigen und aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.