Schenkung unter Auflage – Unterscheidung zwischen auferlegten Aufwendungen und Duldungspflichten – BFH II R 37/87

November 20, 2020

Schenkung unter Auflage – Unterscheidung zwischen auferlegten Aufwendungen und Duldungspflichten – BFH II R 37/87

Der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigte sich in dem Urteil II R 37/87 mit der schenkungsteuerrechtlichen Behandlung von Schenkungen

unter Auflage und stellte eine wesentliche Unterscheidung zwischen den dem Beschenkten auferlegten Aufwendungen und Duldungspflichten klar.

Die zentrale Frage drehte sich um die steuerliche Einordnung dieser beiden Kategorien bei einer Schenkung unter Auflage, was erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung der Schenkungsteuer hatte.

Im zugrundeliegenden Fall schloss der Kläger mit seiner Mutter einen „Hofüberlassungsvertrag“, bei dem ihm ein landwirtschaftlicher Hof sowie ein Wohnhaus übertragen wurden.

Im Gegenzug verpflichtete sich der Kläger zur Übernahme bestehender Leibrentenverpflichtungen sowie zur Zahlung einer Altenteilrente und der Gewährung eines Wohnrechts für die Mutter.

Weitere Verpflichtungen umfassten die Pflege der Familiengrabstätte und die Organisation eines Begräbnisses.

Das Finanzamt setzte daraufhin eine Schenkungsteuer von 14.886 DM fest.

Der Kläger argumentierte, dass es sich bei den Verpflichtungen um Auflagen handelte, welche die Bereicherung mindern würden und daher die Schenkungsteuer entsprechend geringer ausfallen sollte.

Schenkung unter Auflage – Unterscheidung zwischen auferlegten Aufwendungen und Duldungspflichten – BFH II R 37/87

Das Finanzamt hingegen behandelte die Schenkung wie eine gemischte Schenkung, bei der die Auflagen als Gegenleistungen gewertet wurden.

Der BFH stellte in seiner Entscheidung klar, dass bei einer Schenkung unter Auflage eine Differenzierung zwischen auferlegten Aufwendungen und Duldungspflichten notwendig sei.

Aufwendungen sind Verpflichtungen des Beschenkten, die ihn zu aktiven Leistungen zwingen, wie etwa Zahlungen oder die Übernahme von Verpflichtungen.

Diese werden schenkungsteuerrechtlich ähnlich wie bei einer gemischten Schenkung behandelt, da der Beschenkte in diesen Fällen nicht im vollen Umfang der Zuwendung bereichert ist.

Aufwendungen führen dazu, dass der Beschenkte teilweise eine Gegenleistung erbringt, wodurch die steuerliche Bereicherung reduziert wird.

Duldungspflichten hingegen betreffen Situationen, in denen der Beschenkte lediglich die Nutzung des übertragenen Gegenstands durch den Schenker oder einen Dritten hinnehmen muss, ohne selbst aktiv tätig zu werden.

Ein Beispiel wäre das Wohnrecht der Mutter im Altenteilerhaus.

Der BFH entschied, dass solche Duldungspflichten lediglich eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechts darstellen und daher nicht als Aufwendungen gewertet werden können.

Schenkung unter Auflage – Unterscheidung zwischen auferlegten Aufwendungen und Duldungspflichten – BFH II R 37/87

Diese mindern die Bereicherung nur in dem Umfang, in dem sie durch die Auflage belastet sind.

Durch dieses Urteil modifizierte der BFH seine frühere Rechtsprechung, indem er die Auflagen, die zu Leistungen führen,

schenkungsteuerlich ähnlich wie bei einer gemischten Schenkung bewertete, während er Duldungspflichten als weniger eingreifend betrachtete.

Für die Praxis bedeutet dies, dass bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen eine genaue Unterscheidung zwischen Verpflichtungen

des Beschenkten in Form von Aufwendungen und bloßen Duldungspflichten notwendig ist, um die steuerlichen Folgen korrekt zu bewerten.

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau: 

  1. Einleitung
    • Definition und Bedeutung der Schenkung unter Auflage
    • Relevanz der Unterscheidung zwischen Aufwendungen und Duldungspflichten
  2. Grundlagen der Schenkung unter Auflage
    • Gesetzliche Regelungen und Definitionen
      • ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 1
      • BGB §§ 100, 525f., 1030 ff., 1090 ff.
    • Zivilrechtliche Einordnung und wirtschaftliche Bedeutung
  3. Fallanalyse BFH II R 37/87
    • Sachverhalt des Falls
    • Verfahrensablauf und Entscheidungsgründe
  4. Unterscheidung zwischen auferlegten Aufwendungen und Duldungspflichten
    • Definition und Beispiele von Aufwendungen
    • Definition und Beispiele von Duldungspflichten
    • Rechtliche Konsequenzen und steuerliche Behandlung
  5. Rechtsprechung und Modifizierung
    • Überblick über die bisherige Rechtsprechung (BFHE 134, 357, BStBl II 1982, 83)
    • Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung durch BFH II R 37/87
    • Detaillierte Analyse der Urteilsgründe
  6. Schenkungsteuerrechtliche Behandlung
    • Prinzipien der schenkungsteuerrechtlichen Erfassung
    • Unterschiede in der Behandlung von gemischten Schenkungen und Auflagenschenkungen
  7. Berechnung der Schenkungsteuer
    • Methodik und relevante Berechnungsbeispiele
    • Auswirkungen von Aufwendungen und Duldungspflichten auf die Steuerberechnung
  8. Fazit und Implikationen für die Praxis
    • Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse
    • Bedeutung für die Gestaltung von Schenkungsverträgen und steuerliche Planungen

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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