Schenkungen als Verstoß gegen § 2287 I BGB – Anspruch steht jedem Erben einzeln zu – BGH IV ZR 8/20
Der BGH befasste sich mit dem Anspruch auf Rückzahlung von Schenkungen nach § 2287 I BGB.
Die Klägerin forderte Zahlungen von der Beklagten zurück, die als Schenkungen betrachtet wurden.
Das Berufungsgericht entschied zugunsten der Klägerin, indem es annahm, dass sie als Vertreterin der Erbengemeinschaft handeln könne.
Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
Er betonte, dass gemäß § 2287 I BGB der Anspruch jedem Erben einzeln zusteht und nicht gemeinschaftlich.
Das Berufungsgericht hatte diese Tatsache missachtet.
Zudem waren keine Feststellungen darüber getroffen worden, ob die Überweisungen ohne Rechtsgrund erfolgten.
Daher muss das Berufungsgericht weitere Feststellungen treffen und die Voraussetzungen des § 2287 I BGB erneut prüfen.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Entscheidungsgründe
IV. Schlussfolgerungen und Ausblick
V. Zusammenfassung
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.