Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht – BFH II B 32/10

April 22, 2021

Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht – BFH II B 32/10

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Urteil betrifft die Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht.

Das Finanzgericht entschied, dass dieser Verzicht als freigebige Zuwendung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anzusehen ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts.

Die Rechtsfrage wurde bereits geklärt, da ein ähnlicher Fall mit einem vorbehaltenen Nießbrauchsrecht vorliegt.

Der dingliche Verzicht führt zu einer Bereicherung des Grundstückseigentümers.

Eine Revision wurde abgelehnt, da keine grundsätzliche Bedeutung vorliegt und keine Divergenz zu anderen Urteilen besteht.

Ein Verfahrensmangel wurde nicht schlüssig dargelegt.

Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht – BFH II B 32/10

Die Einräumung eines Wohnrechts kann schenkungsteuerpflichtig sein. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:

Was ist ein Wohnrecht?

Ein Wohnrecht gibt einer Person das Recht, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen, obwohl sie nicht der Eigentümer ist.

Wann fällt Schenkungsteuer an?

Schenkungsteuer fällt an, wenn das Wohnrecht unentgeltlich eingeräumt wird, d.h. der Berechtigte keine Gegenleistung dafür erbringt.

Wie wird die Schenkungsteuer berechnet?

  • Bewertung des Wohnrechts: Der Wert des Wohnrechts wird anhand der Lebenserwartung des Berechtigten und des Verkehrswertes der Immobilie ermittelt.
  • Freibeträge: Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker und dem Beschenkten gibt es unterschiedliche Freibeträge.
  • Steuersätze: Die Steuersätze sind ebenfalls abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe des steuerpflichtigen Betrags.

Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht – BFH II B 32/10

Beispiel:

Eltern räumen ihrem Kind ein lebenslanges Wohnrecht an einer Immobilie ein. Der Wert des Wohnrechts beträgt 50.000 Euro. Da es sich um ein Kind handelt, kann der Freibetrag von 400.000 Euro genutzt werden. Es fällt keine Schenkungsteuer an.

Was kann man tun, um Schenkungsteuer zu sparen?

  • Gegenleistung vereinbaren: Wenn der Berechtigte eine Gegenleistung für das Wohnrecht erbringt (z.B. Pflegeleistungen, Mietzahlungen), kann die Schenkungsteuer reduziert werden oder ganz entfallen.
  • Nießbrauch statt Wohnrecht: Die Einräumung eines Nießbrauchs kann steuerlich günstiger sein als ein Wohnrecht.
  • Schenkung aufteilen: Die Schenkung kann über mehrere Jahre verteilt werden, um die Freibeträge optimal auszunutzen.

Wichtige Hinweise:

  • Lass dich von einem Steuerberater oder Notar beraten, um die steuerlichen Auswirkungen der Einräumung eines Wohnrechts im Einzelfall zu klären.
  • Der Notar ist verpflichtet, die Schenkung dem Finanzamt zu melden.
RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Tax Steuern

Grundstücksschenkung: rückwirkendes Entfallen der Steuer

Januar 31, 2026
Grundstücksschenkung: rückwirkendes Entfallen der SteuerGericht: Bundesfinanzhof Urteil verkündet am 26.10.2005 Aktenzeichen: II R 53/02Dies…
taxes, tax office, tax return, form, income tax return, income tax, wealth, finance, tax evasion, money, accounting, income, invoice, taxes, taxes, taxes, taxes, taxes, income tax, income tax, income tax, income tax, accounting

Verfassungsmäßigkeit der Schenkungsteuerpflicht des Schenkers neben der des Beschenkten

Januar 31, 2026
Verfassungsmäßigkeit der Schenkungsteuerpflicht des Schenkers neben der des BeschenktenBVerfG, Beschluss vom 18.12.2012 – 1 BvR 1509/10In di…
Tax Steuern

Auswahlermessen bei Inanspruchnahme von Schenker oder Beschenktem als Gesamtschuldner der Schenkungsteuer + übliche Gelegenheitsgeschenke

Januar 31, 2026
Auswahlermessen bei Inanspruchnahme von Schenker oder Beschenktem als Gesamtschuldner der Schenkungsteuer + übliche GelegenheitsgeschenkeFinanzg…