Schlusserbenbestimmung als wechselbezügliche Verfügung beider Ehegatten – Öffnungsklausel – familiäre Zuwiderhandlung – OLG Bamberg 3 W 43/20

Januar 19, 2021

Schlusserbenbestimmung als wechselbezügliche Verfügung beider Ehegatten – Öffnungsklausel – familiäre Zuwiderhandlung – OLG Bamberg 3 W 43/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Ein Erblasser hatte mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie ihren gemeinsamen Sohn als Alleinerben einsetzten.

Das Testament enthielt eine Klausel, die es den Eheleuten erlaubte, das Testament zu ändern, falls es mit dem Sohn zu „familiären Zuwiderhandlungen“ kommen sollte.

Nach dem Tod der Ehefrau hatte der Erblasser ein außereheliches Verhältnis mit seiner Schwägerin. Der Sohn stellte sich in dem Konflikt auf die Seite seiner Mutter.

Der Erblasser errichtete daraufhin ein neues Testament, in dem er seine Lebensgefährtin und seinen Sohn zu Miterben einsetzte.

Nach dem Tod des Erblassers beantragte die Lebensgefährtin einen Erbschein, der sie als Miterbin auswies.

Der Sohn beantragte einen Erbschein, der ihn als Alleinerben auswies.

Entscheidung des OLG Bamberg:

Schlusserbenbestimmung als wechselbezügliche Verfügung beider Ehegatten – Öffnungsklausel – familiäre Zuwiderhandlung – OLG Bamberg 3 W 43/20

Das OLG Bamberg hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und wies den Erbscheinsantrag der Lebensgefährtin zurück.

Der Sohn wurde als Alleinerbe festgestellt.

Begründung:

Das OLG Bamberg führte aus, dass die Schlusserbenbestimmung im gemeinschaftlichen Testament eine wechselbezügliche Verfügung beider Ehegatten war.

Der Erblasser war daher nach dem Tod seiner Ehefrau an diese Verfügung gebunden.

Die Klausel im gemeinschaftlichen Testament, dass das Testament bei „familiären Zuwiderhandlungen“ des Sohnes geändert werden dürfe,

sei so zu verstehen, dass nur bei einem ernsthaften Verstoß gegen den familiären Zusammenhalt eine Änderung möglich sei.

Schlusserbenbestimmung als wechselbezügliche Verfügung beider Ehegatten – Öffnungsklausel – familiäre Zuwiderhandlung – OLG Bamberg 3 W 43/20

Im vorliegenden Fall lag ein solcher Verstoß nicht vor.

Der Sohn hatte sich lediglich in einem Konflikt zwischen seinen Eltern auf die Seite seiner Mutter gestellt.

Dies rechtfertigte keine Änderung des Testaments.

Zentrale Argumente des Gerichts:

  • Wechselbezügliche Verfügung: Die Schlusserbenbestimmung im gemeinschaftlichen Testament war eine wechselbezügliche Verfügung beider Ehegatten. Der Erblasser war daher nach dem Tod seiner Ehefrau an diese Verfügung gebunden.
  • Enge Auslegung der Öffnungsklausel: Die Klausel im gemeinschaftlichen Testament, dass das Testament bei „familiären Zuwiderhandlungen“ des Sohnes geändert werden dürfe, war eng auszulegen. Nur bei einem ernsthaften Verstoß gegen den familiären Zusammenhalt war eine Änderung möglich.
  • Kein ernsthafter Verstoß: Im vorliegenden Fall lag kein ernsthafter Verstoß des Sohnes gegen den familiären Zusammenhalt vor. Der Sohn hatte sich lediglich in einem Konflikt zwischen seinen Eltern auf die Seite seiner Mutter gestellt.
  • Berücksichtigung der familiären Situation: Das Gericht berücksichtigte die familiäre Situation, insbesondere die geistige Behinderung des Sohnes und die Belastung durch den Ehebruch des Vaters.
  • Auslegung nach dem Willen beider Ehegatten: Bei der Auslegung des Testaments war auf den Willen beider Ehegatten abzustellen. Es war unwahrscheinlich, dass die Ehefrau eine Änderung des Testaments zugunsten der Lebensgefährtin gewollt hätte.

Schlusserbenbestimmung als wechselbezügliche Verfügung beider Ehegatten – Öffnungsklausel – familiäre Zuwiderhandlung – OLG Bamberg 3 W 43/20

Fazit:

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass die Änderung des Testaments durch den Erblasser unwirksam war.

Der Sohn war Alleinerbe.

Die Entscheidung zeigt, dass Öffnungsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten eng auszulegen sind und nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen den familiären Zusammenhalt eine Änderung des Testaments rechtfertigen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Bestattung

Schadensersatz wegen Bestattungskosten – Tod aufgrund Impfschadens

Dezember 7, 2025
Schadensersatz wegen Bestattungskosten – Tod aufgrund ImpfschadensGericht: LG Halle (Saale) 3. Zivilkammer Entscheidungsdatum: 05.09.2025 Aktenz…
Notar Schild

Zwangsgeld wegen Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Dezember 7, 2025
Zwangsgeld wegen Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen NachlassverzeichnissesOLG München, Beschluss v. 08.10.2025 – 33 W 1013/25 eVori…
testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

Auslegung einer Individualerklärung als Verfügung von Todes wegen

Dezember 7, 2025
Auslegung einer Individualerklärung als Verfügung von Todes wegenOLG München, Beschluss v. 09.10.2025 – 33 Wx 44/25 eVorinstanz: AG Sonthofe…