Sozialhilferegress – Bewilligung der Löschung des Wohnungsrechts – Ersatz des Werts einer Schenkung wegen Verarmung – BGH X ZR 7/20

März 9, 2021

Sozialhilferegress – Bewilligung der Löschung des Wohnungsrechts – Ersatz des Werts einer Schenkung wegen Verarmung – BGH X ZR 7/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Die Klägerin fordert von der Beklagten den Ersatz des Werts einer Schenkung wegen Verarmung, die durch den Verzicht auf ein Wohnungsrecht erfolgte.

Die Eltern der Beklagten hatten dieses Recht zugunsten der Beklagten aufgegeben, nachdem sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage waren, die Wohnung zu nutzen.

Die Klägerin, die Sozialhilfeleistungen an die Eltern erbracht hatte, sah darin eine unentgeltliche Zuwendung an die Beklagte und forderte daher den Wert des gestiegenen Grundstückspreises als Ausgleich.

Das Landgericht wies die Klage ab, und auch die Berufung der Klägerin blieb erfolglos.

Das Berufungsgericht argumentierte, dass der Verzicht auf das Wohnungsrecht keine Schenkung sei, da es an einer Entreicherung der Eltern fehle, da das Wohnungsrecht für sie wirtschaftlich wertlos geworden sei.

Die Revision der Klägerin führte jedoch zur Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichts.

Sozialhilferegress – Bewilligung der Löschung des Wohnungsrechts – Ersatz des Werts einer Schenkung wegen Verarmung – BGH X ZR 7/20

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Verzicht auf das Wohnungsrecht eine Schenkung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellt.

Der Verzichtende wurde durch den Verzicht entreichert, und die Beklagte bereichert.

Die Schenkung ist unentgeltlich, da keine Gegenleistung vereinbart wurde.

Die Bereicherung der Beklagten besteht im Wertzuwachs des Grundstücks durch den Wegfall des Wohnungsrechts.

Die Klägerin kann den Wert der Bereicherung gemäß § 528 BGB geltend machen.

Die Höhe der Leistung wird ab dem Zeitpunkt des Verzichts berechnet.

Das Berufungsgericht muss nun neu über den Fall entscheiden und insbesondere klären, ab welchem Zeitpunkt die Sozialhilfeleistungen erbracht wurden und ob noch eine Bereicherung der Beklagten besteht.

Außerdem sollte geprüft werden, ob eine ergänzende Auslegung der Vertragsbedingungen in Betracht kommt und welche Folgen sich daraus für die Wertermittlung der Schenkung ergeben könnten.

Sozialhilferegress – Bewilligung der Löschung des Wohnungsrechts – Ersatz des Werts einer Schenkung wegen Verarmung – BGH X ZR 7/20 – Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
    • Hintergrund des Falls
    • Klagegrund und Streitgegenstand
  2. Tatbestand
    • Veräußerung des Grundstücks mit Wohnhaus
    • Einräumung des lebenslangen Wohnungsrechts
    • Betreuungsanordnung und Pflegeeinweisung der Eltern
    • Verzicht auf das Wohnungsrecht und Löschung im Grundbuch
    • Verkauf des Grundstücks durch die Beklagte
    • Sozialhilfeleistungen und Überleitung der Ansprüche
  3. Entscheidungsgründe
    • Begründung des Berufungsgerichts
    • Revision und Aufhebung des Urteils
    • Verzicht auf das Wohnungsrecht als Schenkung
    • Wert des Verzichts und Anspruch auf Bereicherungsausgleich
    • Zeitpunkt der Ansprüche und Prüfung der Bereicherung
    • Ergänzende Auslegung der Vertragsbedingungen
  4. Zusammenfassung und Ausblick
    • Zusammenfassung der rechtlichen Ausführungen
    • Rückverweisung an das Berufungsgericht
    • Offene Fragen und weitere Prüfungen
  5. Vorinstanzen
    • Entscheidungen des Landgerichts Heilbronn und des Oberlandesgerichts Stuttgart

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Januar 2020 aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

Können Minderjährige wirksam ein Testament errichten?

November 9, 2025
Können Minderjährige wirksam ein Testament errichten?Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen wirksam ein Testament errichten, um ü…
Trauer Grabstein

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDR

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkung unter Geltung des Zivilgesetzbuches der DDRZusammenfassung: BGH, Urteil vom 07.03.2001 – IV ZR…
Portrait Lana Berloznik Kanzlei Krau Rechtsanwälte

Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als Gesamtschuldner

November 9, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch – Miterben als GesamtschuldnerHier ist eine Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 1…