Streitwert Pflichtteilsstufenklage – Oberlandesgericht München 33 W 321/23 e

Dezember 8, 2023

Streitwert Pflichtteilsstufenklage – Oberlandesgericht München 33 W 321/23 e – Beschluss vom 14.08.2023 – Streitwert einer Pflichtteilsstufenklage

RA und Notar Krau:

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
  2. Zusammenfassung von RA Krau
  3. Zum Urteilstext
  4. Tenor
  5. Sachverhalt
  6. Die Klage des Klägers
  7. Beschluss des Landgerichts
  8. Streitwertbeschwerde
  9. Zulässigkeit der Beschwerde
  10. Begründung der Beschwerde
  11. Streitwertfestsetzung
  12. Realistische wirtschaftliche Erwartungen
  13. Entscheidung des Oberlandesgerichts
  14. Kosten und Gebühren
  15. Unanfechtbarkeit der Entscheidung
  16. Schlussfolgerung

Streitwert Pflichtteilsstufenklage – Oberlandesgericht München 33 W 321/23 e

In der Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az. 33 W 321/23 e) ging es um eine Streitwertbeschwerde in einem erbrechtlichen Verfahren, bei dem der Kläger, Sohn des Erblassers, gegen die Ehefrau des Verstorbenen klagte.

Der Kläger hatte eine Pflichtteilsstufenklage eingereicht, um zunächst Auskunft über den Nachlass zu erhalten und seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.

Das Landgericht Traunstein setzte den Streitwert des Verfahrens zunächst auf 10.000 Euro fest, was auf der ursprünglichen Schätzung des Klägers basierte.

Das Oberlandesgericht München korrigierte diese Festsetzung und erhöhte den Streitwert auf 230.000 Euro, basierend auf der tatsächlichen Zahlung von 265.000 Euro durch die Beklagte an den Kläger.

Das Gericht argumentierte, dass der Streitwert bei einer Stufenklage nicht nur auf die anfänglichen Angaben des Klägers gestützt werden dürfe, sondern auf die realistischen wirtschaftlichen Erwartungen, die sich aus dem Verfahrensverlauf ergeben.

In diesem Fall war der Wert des Nachlasses deutlich höher, was einen höheren Streitwert rechtfertigte.

Die Entscheidung ist unanfechtbar und gebührenfrei.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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