Finanzgericht Hessen Urt. v. 24.05.2011, Az.: 1 K 3157/09 – Die Veräußerung der Geschäftsanteile einer zum Nachlass gehörenden GmbH & Co.
Finanzgericht Hessen
Urt. v. 24.05.2011, Az.: 1 K 3157/09
Die Veräußerung der Geschäftsanteile einer zum Nachlass gehörenden GmbH & Co. KG durch den mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und Ermittlung der Erben bestellten Nachlasspflegers mit nachträglicher Genehmigung durch das Nachlassgericht ist eine schädliche Verfügung über den Geschäftsanteil i.S. des § 13a Abs.5 ErbStG, die sich der Erbe zurechnen lassen muss.