BAG 2 AZR 153/11 Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung – Verdeckte Videoüberwachung – Beweisverwertungsverbot
BAG 2 AZR 153/11
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung – Verdeckte Videoüberwachung – Beweisverwertungsverbot
Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer Beschäftigungsdauer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Das aus einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnene Beweismaterial unterliegt nicht allein deshalb einem prozessualen Beweisverwertungsverbot, weil es unter Verstoß gegen das Gebot in § 6b Abs. 2 BDSG gewonnen wurde, bei Videoaufzeichnungen...