OLG Stuttgart 19 U 150/08 Ausschlagung einer Erbschaft sowie Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft
OLG Stuttgart 19 U 150/08
Ausschlagung einer Erbschaft sowie Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft
Für die Frage, ob dem Erben das Ausschlagungsrecht zusteht, ist für den Vergleich zwischen Erbteil und Pflichtteilshöhe grundsätzlich die Quotentheorie anzuwenden. Maßgebend sind nur die Bruchteilsgrößen, nicht aber der Wert.
Bei einem Irrtum über die tatsächlichen Wertverhältnisse eines Nachlasses scheidet eine Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses aus, da unter verkehrswesentlichen...