BFH Urteil vom 03. Mai 2022, IX R 34/19 Schuldzinsenabzug
BFH Urteil vom 03. Mai 2022, IX R 34/19
Schuldzinsenabzug – Taggleiche Durchleitung von Anschaffungskostendarlehen durch ein privat genutztes Girokonto
1. NV: Die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts ist trotz Vermischung mit privaten Geldmitteln nachgewiesen bei taggleicher und betragsidentischer Durchleitung durch ein privates Kontokorrentkonto.
2. NV: Das gilt auch dann, wenn gleichzeitig mehrere Objekte angeschafft und deshalb mehrere Darlehen taggleich und betragsidentisch durch ein Konto durchgeleitet werden.
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