VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010 – 10 S 1820/09 -Beihilfeleistungen für bestimmte enge Familienangehörige des verstorbenen Beihilfeberechtigten
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010 – 10 S 1820/09
1. Der in § 16 Abs. 1 Satz 1 BVO begründete Anspruch auf Beihilfeleistungen für bestimmte enge Familienangehörige des verstorbenen Beihilfeberechtigten steht systematisch in engem Zusammenhang mit dem Ausschluss der Vererblichkeit von Beihilfeleistungen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz BVO. Bei dem Anspruch gemäß § 16 Abs. 1 BVO handelt es sich um einen neuen und selbständigen Anspruch der Hinterbliebenen, nicht etwa um den auf Erbrecht gegründeten ursprünglichen Beihilfeanspruch des verstorbenen Beihilfeberechtigten (Anschluss...