BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.2.2017, III R 9/16 Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.2.2017, III R 9/16
Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen
Leitsätze
1. Nicht jeder nur in den Abendstunden oder an Wochenenden nutzbare Schreibtischarbeitsplatz in einem Praxisraum steht zwangsläufig als ein „anderer Arbeitsplatz“ i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung.
2. Die Feststellung, ob ein selbständig Tätiger einen Arbeitsplatz in seiner Praxis in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise zumutbar nutzen kann, hat das FG im Rahmen einer Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls...